ifo Standpunkt Nr. 40: Der Weg in den Steuerstaat - Das Zehn-Punkte-Programm der neuen Regierung

Autor/en
Hans-Werner Sinn
München, 18. Oktober 2002

Deutschland ist seit dreißig Jahren auf der schiefen Bahn. Die Staatsquote stieg von 39% auf über 48%. Die Arbeitslosenzahlen stiegen von 150.000 (Westdeutschland) auf über vier Millionen. Beide Entwicklungen hängen zusammen, und bei beiden ist das Ende nicht in Sicht. Die jüngsten Vorschläge der Bundesregierung schieben das Land weiter in die falsche Richtung, denn was euphemistisch als "Sparprogramm" bezeichnet wird, ist in Wahrheit ein massives Zehn-Punkte-Programm zur Steuererhöhung.

1. Die Ökosteuer wird zum ersten Januar weiter erhöht. Die Ökosteuer ist nicht die schlechteste aller Steuern, aber sie tritt zu den bereits sehr hohen Steuern hinzu, die dieses Land erdrücken. Das beraubt auch sie der Legitimation.

2. Die nächste Stufe der Steuerreform hätte die progressionsbedingte Erhöhung der durchschnittlichen Lohn- und Einkommensteuerbelastung abfedern können. Die Verschiebung der bereits beschlossenen Tarifkorrektur verhindert diesen Effekt. Deutschland ist und bleibt das Land, in dem die Grenzabgabenlast der Wertschöpfung des durchschnittlichen Arbeitnehmers mit ca. 66% den höchsten Wert der Welt aufweist.

3. Die Mindeststeuer auf Kapitalgesellschaften ist angesichts des negativen Körperschaftsteueraufkommens, das im Jahr 2001 und in der ersten Hälfte des Jahres 2002 zu beobachten war, verständlich. Die Regierung hatte bei der Reform der Körperschaftsteuer einen Fehler gemacht. Sie hatte nicht bedacht, dass die Ausschüttung alter Eigenkapitaltöpfe und der Ersatz alten, hochbesteuerten Eigenkapitals durch neues, niedrig besteuertes Eigenkapital zu einer nachträglichen Entlastung des gesamten seit 1977 durch Rücklagen aufgebauten Eigenkapitalbestandes der Unternehmen führen würde. Dieser Denkfehler soll nun durch die Mindeststeuer korrigiert werden. Ob dies der beste Weg ist, sei dahin gestellt, aber auf jeden Fall ist die Einführung der Mindeststeuer eine massive Steuererhöhung.

4. Die Abschaffung der (irrtümlich so genannten) Spekulationsfrist bedeutet in Wahrheit die Einführung einer echten Wertzuwachssteuer, die es in Deutschland noch nie gegeben hat. Sie belastet auch die Erträge derjenigen, die ihr Geld zur Alterssicherung langfristig angelegt haben. Wertzuwächse entstehen durch Einbehaltung von Gewinnen zum Zwecke der innerbetrieblichen Investition. Die Wertzuwachssteuer bedeutet eine Doppelbelastung der einbehaltenen Gewinne. Sie diskriminiert Investitionen, die mit einbehaltenen Gewinnen finanziert werden, und sie fördert die Ausschüttung. Sie bewirkt das Gegenteil dessen, was mit der Entlastung der einbehaltenen Gewinne der Kapitalgesellschaften vor zwei Jahren beabsichtigt war.

5. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Da dieser Erhöhung keine höheren Ansprüche der zahlenden Arbeitnehmer gegenüberstehen, ist sie eine reine Steuererhöhung.

6. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von €4500 auf €5100 führt zu einer deutlichen Erhöhung der Abgabenlast für Personen in dieser Einkommensspanne, die ebenfalls zum größten Teil als Steuer anzusehen ist. Ca. 40% der zusätzlichen Abgabenlast wird durch einen Anstieg des Barwertes der Rentenansprüche der zunächst Belasteten aufgewogen. Dieser Teil ist eine versteckte zusätzliche Staatsverschuldung. Der Rest, nämlich 60% der Mehrbelastung, ist ein reiner Steueranstieg, dem keine zusätzlichen Ansprüche ge- genüberstehen.

7. Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung geht auch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung einher, die ja bei 75% dieser Grenze liegt. Für Personen, deren Einkommen im Bereich von €3375 und €3825 liegt, entsteht nun eine Beitragspflicht** für die Krankenversicherung. Auch wenn der Beitragssatz auf die alte Pflichtgrenze bezogen bleibt, liegt hierin eine versteckte Steuererhöhung erheblichen Umfangs. Sie ist darin begründet, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für alle gleich sind, während die Beiträge einkommensabhängig gestaltet sind.

8. Flugbenzin, landwirtschaftliche Produkte und anderes mehr werden der vollen Mehrwertsteuerpflicht unterworfen. Ob die Ungleichheit der Mehrwertsteuersätze gerechtfertigt war oder nicht: Auch dies ist eine klare Steuererhöhung und nicht etwa eine Sparanstrengung der Regierung.

9. Ähnlich verhält es sich mit der Steuer auf Erdgas. Dass sie nun der Steuer auf Mineralöl angepasst wurde, mag mit dem Postulat der Gleichbehandlung verschiedener Energiearten begründet werden, obgleich eine unterschiedliche Behandlung unter Umweltgesichtspunkten vertretbar war. Doch liegt eine Steuererhöhung vor. Wer hier von dem Abbau einer Subvention spricht, leidet unter einer Begriffsverwirrung.

10. Die Erhöhung der offenen Staatsverschuldung um 0,13% des Sozialproduktes sowie die Erhöhung der versteckten Staatsverschuldung durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sind als indirekte Steuererhöhungen zu werten, denn irgendwer muss später die Zeche zahlen, wenn die Schulden getilgt und die zusätzlich begründeten Rentenansprüche erfüllt werden.

Alles zusammen wird die Staatsquote deutlich erhöhen und die Kräfte der Wirtschaft weiter lähmen. Das Problem ist nicht die Konjunktur. Konjunkturell sind keine Nachteile zu erwarten, weil die Gelder, die dem Kreislauf entzogen werden, ihm auch wieder zugeführt werden. Aber für das Wachstum der Produktionskapazität sind die Steuererhöhungen Gift. Klar, der Untergang der Bundesrepublik steht wegen dieser Steuererhöhungen nicht bevor. Aber das Gefahrenpotenzial wird weiter vergrößert. Die vergangenen Regierungen haben nicht den Mut gehabt, den Weg in den Steuerstaat zu verhindern. Dieser Regierung fehlt der Wille.

Hans-Werner Sinn
Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft
Präsident des ifo Instituts

* Erschienen unter dem Titel "Koalitionsvertrag - Der Weg in den Steuerstaat" im Handelsblatt vom 17. Oktober 2002, S. 10.