Berliner Zeitung 17. Dezember 2005, S. 36.
Der im Artikel zitierte Vorwurf der "Doppel- und Überfinanzierung" ist falsch. Der Rechnungshof berücksichtigt nicht, dass das ifo-Institut neben dem institutionell finanziererten Personal in erheblichem Umfang drittmittelfinanziertes Personal beschäftigt. Es ist eine in der außeruniversitären Forschung gewünschte, notwendige und übliche Praxis, neben dem grundfinanzierten Personal auch Personal zu beschäftigen, das aus Drittmitteln finanziert wird. So wie grundfinanzierte Mitarbeiter auch zeitweise in Drittmittelprojekten mitarbeiten und Erträge erwirtschaften, arbeiten drittmittelfinanzierte Mitarbeiter an Aufgaben mit, die zum Bereich der institutionellen Förderung gehören und nicht zu finanziellen Erträgen führen. Dieser notwendige Leistungsaustausch ist ausgeglichen und rechtlich zulässig.