Focus Money, 19.10.2016, 52-61
Professor Hans-Werner Sinn über Schuldenwahn, Erpressung durch die Club-Med-Staaten und die Spaltung Mitteleuropas - in seinem neuen Buch "Der Schwarze Juni"
Mindestfärbung von Äpfeln und Glühlampen-Verbot - Brüssels Paternalismus und Protektionismus sind so legendär wie lästig. Doch das sind nicht die wahren Gründe, warum sich die Europäische Union in einem Auflösungsprozess befindet. Unter der Oberfläche gärt es gewaltig. Denn auch der Euro birgt massive Risiken - vor allem für Deutschland. Star-Ökonom Hans-Werner Sinn enthüllt in seinem neuen Buch "Der Schwarze Juni", was in Brüssel tatsächlich gespielt wird. Warum etwa die Wut der Briten im Brexit gipfelte, wie die EU den freien Wettbewerb behindert und wieso Deutschland durch den Euro erpressbar geworden ist. Und er formuliert eine 15-Punkte-Agenda für einen Ausweg aus der Abwärtsspirale: Währungsreform und neue EU-Verträge.
Boris Johnson, Londons ehemaliger Bürgermeister und aktueller britischer Außenminister, lag bei seiner Pro-Brexit-Kampagne nicht immer richtig und nahm es mit Daten und Fakten selten genau. Sein Ziel, die Kontrolle über das Land zurückzugewinnen, ist aus britischer Perspektive allerdings durchaus verständlich. Denn für ihn und das Empire ging es nicht allein um Krümmungswinkel von Gurken oder Einheitsgrößen von Kondomen, wie Johnson einst spottete. "Wichtig für die Kritik der britischen Ökonomen an der EU war zudem die Landwirtschaftspolitik", schreibt daher auch Hans-Werner Sinn in seinem Buch.
Ein Großteil der Zahlungen an die EU wird für Subventionen an die Landwirte verwendet. Diese machen 42 Prozent des Gesamtbudgets aus. Profiteure sind Länder mit großen Agrarsektoren wie Polen, Ungarn und Rumänien. Großbritannien geht als Land, das Agarprodukte importiert, mehr oder minder leer aus. Erschwerend kommt hinzu: Für Einfuhren aus traditionellen Handelsbeziehungen mit den Commonwealth-Staaten muss das Königreich hohe Importzölle zahlen, worunter es empfindlich leidet.
Doch nicht nur Großbritannien leidet unter dem Brüsseler Protektionismus. Hans-Werner Sinn führt an, dass im Jahr 2013 der Netto-Importwert aller Agrargüter in der EU bei 129 Milliarden Euro lag. 54 Prozent davon unterlagen Agrarzöllen. Das bedeutet, dass die EU-Bürger für Nahrungsmittel viel tiefer in die Tasche greifen müssen als notwendig. Und um wie viel? Die OECD geht davon aus, dass die Verbraucher zwischen den Jahren 2013 und 2015 auf Grund der Agrarzölle jährlich 18,6 Milliarden Euro mehr berappen mussten. Laut dem britischen Volkswirt Patrick Minford liegen die Agrarpreise in der EU wegen der Handelsschranken um bis zu 20 Prozent über denen des Weltmarkts. Kein Wunder, dass es Großbritannien, das stark auf Agrarimporte angewiesen ist, auch aus diesem Grund irgendwann zu viel wurde. Schätzungen zufolge liegt der jährliche Nettoverlust für das Land bei 0,5 bis 1,1 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt (BIP).
Irland musste sich durch ein hartes Sparprogramm kämpfen und Lohnzurückhaltung üben, die Club-Med-Staaten müssen das augenscheinlich nicht. Warum? Als Irland in Schieflage geriet, war keine Rettungsarchitektur vorhanden. Dem Land blieb schlichtweg nichts anderes übrig, als abzuwerten. "Paradoxerweise konnte Irland also von Glück sagen, dass ihm beim Ausbruch der Krise nicht geholfen wurde", fasst Sinn zusammen. Mittlerweile verzeichnet Irland gesundes Wachstum. Anders ist der Fall bei den südeuropäischen Ländern gelagert. Auf Grund des billigen Geldes und der Gratis-Kreditausfallversicherung der EZB für Staatsanleihen gibt es für die Club-Med-Staaten einfach keinen Grund zu sparen.
Vor ziemlich genau vier Monaten sprachen sich die Briten für einen Austritt aus der Europäischen Union aus. Rückblickend betrachtet, hätten wohl die wenigsten mit einem Sieg des Brexit-Lagers gerechnet, so knapp die Wahlprognosen auch ausgefallen waren. Beim Blick auf die jeweiligen Stimmungsbarometer in anderen Mitgliedsstaaten gibt es derzeit nicht viel Grund für Optimismus. In Italien und Frankreich sprechen sich mehr als die Hälfte der befragten Bürger dafür aus, ein Referendum über den Verbleib in der EU abzuhalten. 48 Prozent in Italien und 41 Prozent in Frankreich votieren unumwunden für einen EU-Austritt. Selbst in Schweden würden 39 Prozent der Bevölkerung für einen EU-Austritt stimmen.
Allein die Tatsache, dass Großbritannien die EU nun verlässt, sorgt für große Veränderungen in den verschiedenen Gremien - vor allem auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Speziell die europäischen Nordstaaten dürften nach dem Brexit eine Stimme der Vernunft im Ministerrat vermissen. Allen voran: Deutschland.
"Der Austritt Großbritanniens wird in den kommenden Jahren auch die Ruhe in Deutschland stören, weil Deutschland mit dem Brexit in Großbritannien seinen natürlichen Verbündeten für eine weltoffene Handelspolitik und für eine eher zurückhaltende Rolle des Staates in der Wirtschaft verloren hat", bringt es Ökonom Sinn auf den Punkt. Bedrohlicher wiegt die Tatsache, dass Deutschland in Verhandlungen mit europäischen Krisenstaaten um das gemeinsam verwaltete Geld deutlich in die Defensive gedrängt wird. Seine Stimme wird buchstäblich weniger Gewicht haben. Denn nachdem Großbritannien der EU bye-bye sagen wird, ändern sich die Verteilung und die Gewichtung der Stimmrechte im EU-Ministerrat. Konkret: Deutschland - und mit ihm die Länder des sogenannten ehemaligen D-Mark-Blocks, bestehend aus den Niederlanden, Österreich und Finnland - wird die notwendige Stimmanzahl für eine Sperrminorität im Gremium verlieren. Dabei kommt es auf die Art der Abstimmung an, für die es entweder einstimmige Beschlüsse, Beschlüsse mit einfacher Mehrheit oder Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit braucht. Für Letztgenannte bedarf es 55 Prozent der Länderstimmen und 65 Prozent der damit verbundenen Bevölkerung. Entscheidungen werden zum großen Teil mit qualifizierter Mehrheit entschieden. Das bedeutet, dass eine Sperrminorität erst dann erreicht wird, wenn 45 Prozent der EU-Staaten und 35 Prozent der Bevölkerung sich gegen einen Beschluss stellen. Zudem müssen sich mindestens vier Länder zusammenschließen.
Vor dem Brexit verfügte besagter D-Mark-Block, der übrigens so genannt wird, weil die Länder ihre Währung an die D-Mark koppelten, über dieses wirkungsvolle Instrument. Nach dem Brexit verbleiben lediglich 25 Prozent an Gewicht des Blocks. Damit sind die tendenziell eher marktwirtschaftlich orientierten Nordländer weit von der Sperrminorität entfernt. Auf der anderen Seite gewinnen die mediterranen Staaten massiv an Macht und ihre Stimmen an Gewicht. Dazu gehören Italien, Spanien und Frankreich. Je nach Abstimmung könnte sich Griechenland oder Portugal hinzugesellen, und der Block käme ohne Weiteres über die geforderte 35-Prozent-Hürde. "Angesichts der desolaten Lage der Wirtschaft und Staatsfinanzen in den mediterranen Ländern könnten die Konsequenzen für Deutschland verheerend sein, denn Frankreich kann zusammen mit diesen Ländern nun praktisch durchregieren und alle Entscheidungen, die mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können, dominieren", malt Sinn ein düsteres Bild des neuen Machtgefüges.
Zwar müssen Beschlüsse, die unmittelbar die Budgethoheit eines Landes betreffen, einstimmig getroffen werden, zum Beispiel die Erhebung von Steuern, doch hat Deutschland dennoch in wichtigen Fragen das Nachsehen. Zum Beispiel bei der Verteilung von Posten, Fragen zur Handelspolitk, Regulierungsmaßnahmen bei industriepolitischen Themen, Energiepolitik, Umweltpolitik, Verbraucherschutz und vielem weiteren mehr. Hans-Werner Sinn geht davon aus, dass Versuche gestartet werden könnten, die Einlagensicherung von Sparguthaben zu vergemeinschaften, wie es ja schon häufig von den üblichen Verdächtigen gefordert wurde. Ähnliches könnte die Arbeitslosenversicherung bis hin zu einer Fiskalunion mit einem gemeinsamen Euro-Finanzministerium betreffen. Natürlich ließe sich nun einwenden, dass solch einschneidende Veränderungen der Einstimmigkeit bedürfen. Doch wissen die Club-Med-Länder diese Regularien zu umgehen. Das Paradebeispiel eines Hütchenspielertricks lieferte der ehemalige französische Wirtschaftsminister Emmanuel Macron. Sein Vorschlag: ein von Paris geplantes Euro- Finanzministerium zunächst durch gemeinsam begebene Staatspapiere zu finanzieren - also auf Pump. So ließe sich erst mal ungeniert Geld ausgeben. Unangenehm wird es erst, wenn es zu spät ist, denn dann wirkt die Macht des Faktischen. Zur Bedienung der Schulden wäre eine Steuererhöhung notwendig, und, nun ja, wem würde es dann an den Geldbeutel gehen? Tendenziell eher dem D-Mark-Block. Hans-Werner Sinn rechnet damit, dass die sich verändernden Machtverhältnisse natürlich nicht im offenen Konflikt ausgetragen würden. "Vielmehr wird man sich wie üblich hinter verschlossenen Türen auf Kompromisse einigen, die die neuen Machtstrukturen widerspiegeln, und dies nach außen hin als Politik verkaufen, die im allseitigen Interesse Europas und Deutschlands oder auch Österreichs liegt", schreibt Sinn.
Düstere Aussichten für Deutschland, das sich bereits seit längerer Zeit in einem weiteren Dilemma befindet. Nämlich im Würgegriff der Target-Salden. Kurz gesagt, kann sich jedes Euro-Land so viel Kreditgeld schaffen, wie es mag. Vor Einführung des Euro ging es nicht, da mit Drachmen, Peseten und Lire im Ausland niemand etwas anfangen konnte. Mit dem Euro ist es anders, denn es ist egal, ob es sich um italienische oder deutsche Euros handelt. Daher konnten sich Staaten mittels der Druckerpresse mühelos über Wasser halten. Und nein, die Einzelstaaten dürfen nicht nur entsprechend ihrer Größe Geld drucken, sondern können sich, bildlich gesprochen, ohne Weiteres am EZB-Geldautomaten bedienen. Wurde dem nun ein Riegel vorgeschoben? Nein, denn im EZB-Rat wird mit gleichwertiger Stimme abgestimmt - egal, ob es sich um ein großes oder kleines Mitgliedsland handelt. Zwar muss sich die jeweilige nationale Notenbank einen Saldo auf dem EZB-Konto eintragen lassen, doch was heißt das schon, denn die Gläubiger können diese Forderung nie eintreiben. Insgesamt gibt es gleich mehrere Kanäle der Selbstbedienung mit Kreditgeld.
1.) Notenbanken dürfen durch das geheime ANFA-Abkommen Kreditgeld schaffen und Wertpapiere ihrer Wahl kaufen. Laut Hans-Werner Sinn hat die Banca d'Italia auf diese Weise Staatspapiere im Wert von 105 Milliarden Euo gekauft.
2.) Nationale Notenbanken dürfen ELA (Emergency Liquidity Assistance), also Notfallkredite, drucken und an Banken des Hoheitsgebiets verleihen. Volumen und Pfand bestimmt die Notenbank selbst. Die Vorgehensweise kann nur durch eine 2-Drittel-Mehrheit im EZB-Rat verhindert werden. Auf dem Höhepunkt der Krise wurde ein Volumen von 251 Milliarden an ELA vergeben.
3.) Die EZB räumte den Notenbanken die Möglichkeit ein, unbegrenzt Refinanzierungskredite gegen Pfand zu vergeben. Die Anforderungen daran sind sehr gering.
Was bedeutet das nun? Zum einen floss ein Teil des in den jeweiligen Ländern geschaffenen Kreditgelds ins Ausland, um dort Immobilien, Aktien und andere Vermögensobjekte zu kaufen. Diese Nettoüberweisungen ins Ausland haben Target-Salden zur Folge. Wie das? Beispiel: Kauft ein italienisches Unternehmen eine Ware in Deutschland, so beauftragt es seine Bank, den Kaufpreis an das Institut des Exporteurs in Deutschland zu überweisen. Die Hausbank des italienischen Unternehmens belastet sein Konto und reicht das Geld an die Notenbank weiter. Die belastet das Zentralbankkonto der Hausbank und reicht den Betrag an die EZB weiter. Die EZB wiederum schreibt der Bundesbank den Betrag gut, welche ihn wiederum via Hausbank des Exporteurs auf dessen Konto überweist. Die Bundesbank hat nun eine Forderung gegenüber der EZB, die griechische Notenbank eine Verbindlichkeit. Mittels der ungebremsten Kreditgeldschaffung wuchsen die Target-Salden an. Und da die Bundesbank zur Kreditierung der Überweisungen aus dem Ausland gezwungen war, sitzt sie nun auf einem Berg an Forderungen. Die Target-Kreditforderungen der Deutschen Bundesbank lagen im Sommer 2016 bei etwa 40 Prozent des Nettoauslandsvermögens der Bundesrepublik Deutschland, das zur Jahresmitte etwa 1,6 Billionen Euro betragen haben dürfte. Sollte die Währungsunion auseinanderbrechen, sind die Forderungen uneinbringlich. Eine Nachschusspflicht der Staaten gegenüber ihren Notenbanken gibt es nicht. Geht der Euro vor die Hunde, ist es für die Krisenländer ohnehin attraktiver, die Notenbanken bankrottgehen zu lassen. Selbst wenn der Euro nicht zerbricht, stehen die Forderungen im Feuer. Schließlich können nationale Geschäftsbanken pleitegehen. Damit würden eingereichte Sicherheiten platzen, und die jeweilige Notenbank könnte ihre Verpflichtung gegenüber dem Euro-System gar nicht erfüllen. Schwierig wird es auch, wenn einzelne Staaten aus dem Euro austreten und ihre Verbindlichkeiten mittels Abwertung der neuen Währung mindern. So bliebe Deutschland gemeinsam mit den verbliebenen Ländern auf dem Verlust sitzen.
"Das alles sind äußerst beunruhigende Fakten, und weil das so ist, ist Deutschland bereits heute erpressbar", kommt Hans-Werner Sinn zu einem fatalen Fazit. Kein Wunder also, warum alles Erdenkliche getan wird, damit der Euro erhalten bleibt.
Machen wir uns nichts vor, Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán wird weder der Demokrat des Jahres, noch steht zu vermuten, dass er den Friedensnobelpreis gewinnen wird. Seine Gründe, die Grenzen im Rahmen der Flüchtlingskrise zu schließen, sind allerdings nachvollziehbar. Zum bisherigen Höhepunkt des Zustroms kamen auf 1000 Einwohner 17,7 Asylanträge. Schweden folgt mit 15,9 Anträgen. Deutschlands Nachbar Österreich, das viel Kritik einstecken musste, weil es sich bereithält, jederzeit den Brenner dichtzumachen, kam auf 9,9 Asylanträge und liegt damit sogar vor dem ungleich größeren Italien (1,4), das die Flüchtlinge hauptsächlich gen Norden durchwinkt. Wie viele Anträge sind es denn in Deutschland? Es sind 5,5. Zwar nahmen die Deutschen, absolut betrachtet, die meisten Flüchtlinge auf, das Land kann dies aber auf Grund seiner Größe und wirtschaftlichen Potenz eher verkraften als die genannten anderen EU-Staaten.
Wegen des jungen Alters der ankommenden Menschen ist die Hoffnung gerechtfertigt, dass die Folgen des demografischen Wandels in Deutschland gemildert werden können. Auf der anderen Seite verfügen viele Flüchtlinge über nur unzureichende Deutschkenntnisse und kaum über berufsqualifizierende Schulabschlüsse. In Deutschland sind nach Meinung von Hans-Werner Sinn lediglich zwei Forscher bekannt, die sich der Frage nach den Kosten gestellt haben. Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg kommt auf einen Betrag je Flüchtling von 450 000 Euro für den deutschen Staat. Holger Bonin vom Wirtschaftsforschungsinstitut ZEW rechnet im Fall einer Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt, die der von gering qualifizierten Einheimischen entspricht, mit 398 000 Euro je Person. Aufschluss über die Arbeitsmarktintegration liefert das Sozio-oekonomische Panel. Als Ergebnis der Studie wurde festgestellt, dass fast alle Migranten ein deutlich niedrigeres Nettoeinkommen als Einheimische ohne Migrationshintergrund haben.
WOHIN DAS ALLES FÜHRT
Mit dem Euro kann das gegenwärtige System auf Dauer nicht mehr funktionieren, das ist für Hans-Werner Sinn offenkundig. Zu viele Länder im Euro-Raum sind dafür nicht wettbewerbsfähig - zu sehr presst der Euro Ökonomien in ein Schema, die nicht harmonieren. Eine Währungsunion bräuchte für ihre Funktionsfähigkeit parallel eine echte politische Union mit dem Gewaltmonopol einer zentralen Exekutive, einer gemeinsamen Armee und - vor allem - einem gemeinsamen Rechtssystem. Doch davon sind die EU-Mitglieder weiter entfernt denn je. Allein die Abtretung der Alleinherrschaft Frankreichs über seine Atomsprengköpfe ist nur schwer vorstellbar.
Doch auch wenn oder gerade weil ein EU-Staat in weiter Ferne ist, muss Deutschland nun Vertragsänderungen anstreben, um wichtige Reformen in den Bereichen Euro, Migration und Subsidiarität (im Sinne von Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Staaten innerhalb der Union) zu erreichen. Die wichtigste Reform betrifft das Euro- System. Neben harten Austritten aus dem Euro sieht Sinn hier drei Reformoptionen. Erstens: Die wettbewerbsfähigen Länder nehmen das Unvermögen der Südländer hin, wieder wettbewerbsfähig zu werden, und akzeptieren deren dauerhafte Subventionierung in einer Transferunion. Das allerdings würde die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU beschädigen. Die zweite theoretische Möglichkeit wäre eine reale Abwertung durch eine starke Deflation in den Südländern. Diese wäre sehr gefährlich, brächte die reale Gefahr einer schweren Dauerrezession mit noch größerer Arbeitslosigkeit, weiterer Verarmung, sozialen Unruhen und politischer Radikalisierung.
Option Nummer drei: eine Inflationierung Nordeuropas, vor allem Deutschlands. Die Logik: Würden die südeuropäischen Länder die Inflation nicht mitmachen und ihre Preise konstant halten, so würden sie allmählich wieder wettbewerbsfähiger. Damit Südeuropa das in zehn Jahren wäre, müsste Deutschland jährlich mit 5,2 Prozent inflationieren. Diese Lösung ginge aber zu Lasten der sparenden deutschen Bevölkerung: Für diese wären in zehn Jahren die Preise um 66 Prozent höher, ihre Ersparnisse aber wären 40 Prozent weniger wert.
WARUM DER EURO DRINGEND EINE REFORM BRAUCHT UND DIE EU-VERTRÄGE NEU VERHANDELT WERDEN MÜSSEN
Alle bisher angedachten Lösungen sind schlecht. Egal, ob Transferunion, eine Deflation im Süden oder eine Inflationierung des Nordens - es gibt zu viele Nachteile und Verlierer. Doch ein "Weiter so" führt alle Beteiligten in den Abgrund. Hans-Werner Sinn hat daher einen 15-Punkte-Reform-Plan entwickelt. Dieser sieht eine grundsätzliche Währungsreform für den Euro mit fünf Punkten vor. Dazu kommen zehn weitere politische Reformen, die ganz Europa eine gute gemeinsame Zukunft eröffnen sollen. Deutschland, so seine feste Überzeugung, sollte den anstehenden Austritt der Briten aus der EU jetzt schnell nutzen, um die bestehenden Verträge zu kündigen und dann neu - und besser - auszuhandeln.
1. Die atmende Währungsunion
Die Eurozone wird zu einer atmenden Währungsunion umgewandelt, die geregelte Ein- und Austritte erlaubt. Länder, die ihre Wettbewerbsfähigkeit verloren haben, können den Euro verlassen, um sie durch eine Abwertung wiederzuerlangen. Beim Austritt erhalten sie Übergangshilfen für den Kauf sensibler Importprodukte, die sie sich nicht mehr leisten können. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie, wenn sich ein stabiler Wechselkurs ihrer neuen Währung herausgebildet hat, zu den üblichen Bedingungen, wie sie auch für neu eintretende Länder gelten, wieder in den Euroverbund zurückkehren. Voraussetzung für diesen zentralen Punkt ist, dass ein (temporär) aus der Euro-Zone austretendes Land über Nacht oder das Wochenende alle Preise, Löhne, Kreditverträge und Mieten auf seine neue Währung umstellt. Alle Zahlenwerte blieben erhalten, und in allen Verträgen träte lediglich das neue Währungszeichen an die Stelle des Euro-Zeichens. Auf sämtlichen Preisauszeichnungen würde zunächst nur das Währungzeichen geändert. Die neue Währung müsste sofort als Buchgeld handelbar sein - und würde sofort abwerten. Vorhandene Euro-Banknoten, die, so Sinn, nur zehn bis 20 Prozent des BIP ausmachen, könnten die Bürger behalten. Ohnehin würde der Euro nach Ausgabe der neuen Banknoten als Parallelwährung im Umlauf bleiben, wie das bereits heute in osteuropäischen Ländern oder der Türkei der Fall ist. Doch was wären die Folgen für ein Land, das den Euro-Raum über Nacht verlässt? Durch die Abwertung würden Importe teurer, was die Nachfrage nach heimischen Produkten steigern und der Wirtschaft guttun sollte. Umgekehrt würden die Exporte angekurbelt werden, der Tourismus auf Grund der schlagartig günstigeren Angebote großen Auftrieb bekommen. Fluchtkapital käme zurück ins Land, weil dort nun billige Immobilien zu haben wären. Neubauten und Renovierungen würden die Bauwirtschaft beflügeln. Hat ein Land neue und stabile Strukturen ausgebildet und erfüllt es die Beitrittskriterien, so kann es über den normalen Aufnahmemodus wieder in den Währungsverbund zurückkehren. Der einzige Nachteil eines temporären Austritts liegt für ein Land darin, dass sich seine ausländischen Schulden, die ja weiterhin in Euro bestehen, im Verhältnis zur eigenen Wirtschaftsleistung deutlich erhöhen. Andererseits ändert sich in den Schuldverhältnissen zwischen den Bürgern des Landes nichts, da ja alle Preise, aber auch Mieten und Löhne in gleicher Höhe in der neuen Währung notieren. Erfahrungsgemäß erholt sich die Leistungsbilanz eines abwertenden Landes bereits nach ein bis zwei Jahren - nichts im Vergleich zu der schon fast zehn Jahre währenden Misere in den europäischen Südländern.
2. Eine Konkursordnung für Staaten
Neben der Austrittsmöglichkeit vereinbart die EU-Staatengemeinschaft (in Erfüllung der bereits vorhandenen Vorgaben der EU-Verträge) Regeln für den geordneten Konkurs eines Staates. Im Falle von Liquiditätsproblemen, die einen vorübergehenden Charakter zu haben scheinen und das Land zwingen, Hilfsmittel des europäischen Rettungsschirms ESM zu beantragen, müssen die Inhaber der fällig werdenden Staatspapiere zunächst eine Laufzeitverlängerung akzeptieren. Wenn sich danach trotzdem keine Entspannung der Liquiditätsproblematik zeigt, ist die Insolvenz zu erklären. Dann werden die Staatspapiere einem Schuldenschnitt unterworfen, und das Land tritt zumindest temporär aus dem Euro aus, um durch die Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit wieder kreditwürdig zu werden. Im Maastrichter Vertrag von 1993 schloss Artikel 125 die Rettung der Gläubiger eines überschuldeten Landes durch die Steuerzahler anderer Länder eigentlich klar aus. Weil aber nur Deutschland Interesse daran zu haben schien, wurden keine weiterführenden EU-Richtlinien dazu ausgearbeitet, wie ein solcher Staatsbankrott konkret ablaufen sollte. Ein folgenschweres Versäumnis: Denn mit einer klaren Konkursordnung wäre der Optimismus der Geldgeber der Südländer vermutlich nie so ins Kraut geschossen, wie er es tat. Die inflationäre Kreditblase und die gigantischen Schuldenberge wären kaum in diesem Ausmaß entstanden, wenn der Bankrott von Ländern wie Griechenland von Anfang an eine reale Option gewesen wäre. Denn dann wäre dieses Risiko vermutlich in Form höherer Zinsen eingepreist gewesen, die die Kreditgeber verlangt hätten. Eine Konkursordnung würde aber auch sicherstellen, dass beim tatsächlichen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eines Landes die Inhaber der Staatspapiere einen Schuldenschnitt akzeptieren müssen - und nicht die Steuerzahler anderer Länder. Die disziplinierende Wirkung einer solchen Konkursordnung wäre von daher weit stärker als jeder Schuldenpakt.
3. Eine neue Geldpolitik der EZB mit minimalem Risiko
Die EZB darf im Rahmen ihres Mandats nur noch erstrangige Wertpapiere mit einem AAA-Rating am offenen Markt kaufen. Staaten, die nicht über ein AAA-Rating verfügen, sind gehalten, hinreichend mit Pfändern besicherte Staatspapiere auszugeben, so dass dieses Rating erreicht wird. Refinanzierungskredite müssen ebenfalls mit Wertpapieren besichert werden, die ein AAA-Rating haben. Der Vergemeinschaftung von Risiken durch den Kauf von Staatspapieren durch die Europäische Zentralbank wird mit dieser Regelung ein Ende gesetzt. Sowohl Gläubigern als auch Schuldnern wird damit mehr Eigenverantwortung abverlangt, statt die Steuerzahler zur Kasse zu bitten, wenn es zum Ausfall kommt. Leisten könnten das durchweg alle Staaten. Schließlich verfügen sämtliche Euro-Länder über umfangreichen Immobilienbesitz und halten auch wertvolle Firmenbeteiligungen. Der griechische Staat verfügte 2010 über ein Vermögen, das auf 85 Prozent des BIP geschätzt wurde. Dazu kamen Immobilien mit einem Schätzwert von 87 bis 130 Prozent des griechischen BIP. Jedes Land wäre also problemlos in der Lage, für solche Sicherheiten günstige Kredite zu bekommen. Allerdings wäre die Bereitschaft, Schulden zu machen, deutlich eingeschränkt, wenn dadurch das Tafelsilber auf dem Spiel stehen würde. Wenn auf der anderen Seite auch die EZB nur bestbenotete Staats- und Unternehmensanleihen kaufen darf, wird sichergestellt, dass sie tatsächlich nur Geldpolitik betreiben kann, wie es auch ihr Mandat ist. Eine versteckte Sozialisierung der Haftung, wie sie derzeit stattfindet, wäre dann ausgeschlossen. Hans-Werner Sinn weist ausdrücklich darauf hin, dass die EZB mit dieser Regelung immer noch deutlich mehr Spielraum hätte als die US-Notenbank Federal Reserve Bank, die überhaupt keine Staatspapiere von Einzelstaaten kaufen darf.
4. Die Tilgung der Target-Verbindlichkeiten durch Gold
Nationale Notenbanken dürfen nur noch im Verhältnis zur Landesgröße Geld durch die Kreditvergabe an die lokale Volkswirtschaft schöpfen. Weichen sie von dieser Regel ab und lassen sie durch Nettoüberweisungen an andere Länder Target-Verbindlichkeiten entstehen bzw. drucken sie physisch überproportional viele Banknoten, müssen sie diese Verbindlichkeiten jährlich durch die Hergabe von Gold oder erstklassig besicherten Staatspapieren tilgen. Der jeweilige Nationalstaat hat eine Nachschusspflicht für etwaige Verluste seiner Notenbank. Der Missbrauch des Euro-Systems durch die nationalen Notenbanken muss aufhören. Denn die stark gestiegenen Target-Salden funktionieren wie großzügige Überziehungskredite, die sich die nationalen Notenbanken besorgen, um ihren Ländern und Volkswirtschaften Geld zu günstigeren Konditionen zu beschaffen, als sie auf dem Markt zu bekommen wären. Die Notenbanken der gesunden Länder gehen so ein extrem hohes Risiko ein, weil sie gegen die Hergabe verzinslicher, marktfähiger Wertpapiere bloße Target-Buchforderungen gegen die schon völlig überschuldeten Notenbanken der Krisenländer erwerben - Forderungen, die nie fällig gestellt werden können. Und schnell ganz gegenstandslos werden können, wenn die Staaten ihre Notenbanken (für die sie auch keine Nachschusspflicht haben) pleitegehen lassen. Bei einer Tilgungspflicht mit Gold, das nach wie vor das allgemein anerkannte Zahlungsmittel zwischen den Ländern dieser Welt ist, wären diese Nachteile und das Risiko für die Überschussländer ausgeschaltet.
5. EZB-Stimmrechte nach Haftung und Größe der Mitgliedsländer
Die Stimmrechte im EZB-Rat werden nach der Größe der Haftung der Länder vergeben, die selbst wiederum gemäß der Landesgröße verteilt ist. Entscheidungen des EZB-Rates, die fiskalischen, also potenziell umverteilenden Charakter haben, sind mit einer Mehrheit von 85 Prozent der Stimmen zu treffen. Die Trennung von Stimmrechten und Haftung ist international unüblich und muss im EZB-Rat ebenso geändert werden wie die Entscheidungsregeln. Denn bisher haftet Deutschland für 26 Prozent der Risiken der Euro-Zone (bei einem Ausfall aller Krisenländer sogar 41 Prozent), hat aber kaum mehr Stimmrechte als Malta.
6. Heimatland- statt Gastlandprinzip für bedürftige Bürger innerhalb der EU
EU-Bürger und Bürger aus Ländern, die mit der EU assoziiert sind, erwerben das Anrecht auf soziale Leistungen eines Landes durch Geburt oder durch die Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen. Abgesehen von Leistungen für Arbeitslose können EU Bürger diese Leistungen in einem Land ihrer Wahl konsumieren, können dort aber keine Ansprüche erheben. Ansprüche auf steuerfinanzierte Sozialleistungen können sie im Gastland nur in dem Maße geltend machen, wie sie sie zuvor selbst durch Steuern finanziert haben. Das Heimatlandprinzip gilt für Personen aus EU- und mit der EU assoziierten Ländern, nicht für Kriegsflüchtlinge oder anerkannte Asylbewerber. Es soll bisher möglichen Sozialtourismus ausschließen. Das durch die jeweilige Staatsbürgerschaft erworbene Recht auf Sozialhilfe könnte damit durchaus in ein anderes EU-Land mitgenommen werden. Konkret würde das zum Beispiel bedeuten, dass ein nicht arbeitsfähiger deutscher Sozialhilfeempfänger nach Spanien ziehen kann, um dort von den niedrigeren Lebenshaltungskosten zu profitieren. Er behält dabei das Recht auf deutsche Sozialhilfe, kann allerdings eine solche nicht in Spanien beantragen. Umgekehrt gilt: Ein Rumäne kann in Deutschland nur Sozialleistungen beantragen, wenn er entsprechend viele Steuern eingezahlt hat. Arbeitslosengeld wie auch das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II sind hingegen nicht transportabel, weil die Arbeitsbereitschaft vor Ort vorhanden und nachprüfbar sein muss. In der Praxis hieße das, dass für jeden Migranten ein Steuerkonto angelegt wird, auf dem eingezahlte Steuern mit steuerfinanzierten Leistungen verrechnet werden - und das nicht ins Minus geraten darf.
7. Inklusion der Asylbewerber, aber Asylanträge außerhalb der EU-Staaten
Anerkannte Asylbewerber werden wie einheimische Staatsbürger in das Sozialsystem der Gastländer integriert, solange der Asylgrund besteht. Die Asylanträge sind allerdings außerhalb der EU-Grenzen zu stellen und nach einem für alle EU-Länder einheitlichen Verfahren zu entscheiden. Zu diesem Zweck richtet die EU im Einvernehmen mit ihren Nachbarn Antragsbehörden auf deren Territorium ein. Sofern ein solches Einvernehmen nicht erzielbar ist, richtet die EU auf ihrem Territorium extraterritoriale Zonen ein, wie es beim sogenannten Flughafen-Verfahren der Fall ist, und führt die Asylverfahren dort durch. Nur anerkannten Asylbewerbern wird die Weiterreise aus diesen Zonen gestattet. Die Reform soll das bestehende deutsche Recht praktikabler machen. Es ist eine Weiterentwicklung des spanischen Verfahrens, Bootsflüchtlinge zu retten, aber dann zurück nach Afrika zu bringen. Ziel ist es, durch ein geordnetes Verfahren für die Antragstellung, die zum Beispiel in Libyen erfolgen könnte, Flüchtlinge von gefährlichen Seereisen abzubringen.
8. Grenzsicherung als EU-Aufgabe
Die EU-Länder sichern ihre Grenzen gemeinschaftlich, sodass sie eine praktisch lückenlose Kontrolle über die Immigration haben. Auch die Schengenländer sichern ihre Außengrenzen. Kommt die EU bzw. kommen die Schengen-Außenländer ihren Aufgaben nur unzureichend nach, müssen die Nationalstaaten ersatzweise ihre eigenen Grenzen sichern. Ausweiskontrollen bedeuten keinen Freiheitsverlust für die EU-Bürger, sie beschränken nur Nicht-EU-Bürger. Die Sicherung seiner Grenzen ist aber essenziell für ein Gemeinwesen. Nur so kann ein Staat seinen Bürgern die von ihren Steuern bezahlten Straßen, Schulen usw. sicher zur Verfügung stellen. Freizügigkeit innerhalb der EU bzw. Verzicht von Kontrollen im Schengen-Raum setzt daher die Sicherung der EU- bzw. Schengen-Grenzen voraus.
9. Hilfe für schwächer entwickelte EU-Nachbarn
Die EU integriert sämtliche schwächer entwickelte Anrainerstaaten in ein Abkommen über Freihandel und freien Kapitalverkehr mit dem Ziel, diesen Ländern eine gute Chance für einen raschen wirtschaftlichen Aufschwung zu geben und den Migrationsdruck zu senken. Außerdem organisiert sie ein spezielles Entwicklungshilfeprogramm für diese Länder, das darauf setzt, die staatliche Infrastruktur so zu verbessern, dass sich die private Wirtschaft entfalten kann. Neben direkten Wiederaufbauhilfen für Kriegsländer wäre die Förderung von Freihandel das beste Mittel, um den Migrationsdruck zu mindern. Eine schon 2007 von Sarkozy angeregte „Mittelmeerunion" und eine 2010 von Putin vorgeschlagene Freihandelszone vom Atlantik bis Wladiwostok wären wohlstandsfördernd für alle Seiten.
10. Aussetzung des Mindestlohns, aber ,Aktivierende Sozialpolitik'
Der Mindestlohn wird für Berufsanfänger für fünf Jahre ausgesetzt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Einwanderer oder Einheimische handelt. An die Stelle des Mindestlohns tritt eine »Aktivierende Sozialpolitik« mit Lohnzuschüssen. Nur so lässt sich erreichen, dass genügend neue Arbeitsplätze für Einfachqualifizierte geschaffen werden.
11. Punktesystem für hochqualifizierte Migranten
Die EU-Länder erlauben die Einreise von hoch Qualifizierten nach einem Punktesystem, das sich am kanadischen Muster orientiert, doch auch jeweils auf den nationalen Bedarf an Arbeitskräften ausgerichtet ist. Abgelehnte Asylbewerber erhalten auf der Basis eines solchen Punktesystems eine zweite Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht im Gastland.
12. Freihandel und freier Kapitalverkehr ohne Arbeitnehmerfreizügigkeit: Regeln für assoziierte EU-Mitglieder
Die EU sollte mit jenen europäischen Ländern, die wirtschaftlich stark sind und nicht zur EU gehören – wie demnächst Großbritannien – , sowohl den Freihandel mit Gütern und Dienstleistungen anstreben als auch einen freien Kapitalverkehr zulassen. Eine Freizügigkeit für Arbeitsmigranten ist dafür jedoch nicht erforderlich, sondern sollte, wenn sie gewünscht wird, gemäß Vorschlag 6 mit dem Heimatlandprinzip kombiniert werden. Die EU könnte dazu den Status eines assoziierten Mitglieds schaffen, der auch für andere Länder, die nicht zur EU gehören, wie zum Beispiel die Türkei oder die Ukraine, attraktiv ist. Eine solche Klausel würde helfen, die Trennungsvereinbarung mit Großbritannien schon in wenigen Jahren zum beiderseitigen Nutzen abschließen zu können. Eine möglicherweise drohende Masseneinwanderung aus der Türkei wäre mit diesem Status ebenfalls kein Thema mehr.
13. Europaweite Netze
Die europaweiten Netze im Bereich des Internet, der Telefonie, der Straßen und Schienen sowie des Strom- und Gasverbunds werden weiter ausgebaut. Die staatlichen Fernsehsender aller EU-Länder werden für alle EU-Bürger frei verfügbar. Alle Netzwerknormen mit internationaler Bedeutung sind zu harmonisieren. Zum Schutz der Bürger Europas vor egoistischen Einzelinteressen, Lobbys usw. wäre Punkt 14 erforderlich:
14. Ein europäischer Subsidiaritätsgerichtshof
Der Subsidiaritätsgerichtshof hat die Aufgabe, EU-Projekte, EU-Verordnungen und EU Richtlinien daraufhin zu überprüfen, ob sie dem Subsidiaritätsprinzip des EU-Vertrages entsprechen, nach dem nur solche Aktivitäten auf europäischer Ebene angesiedelt werden, die nachweislich nicht auf untergeordneten Gebietskörperschaften stattfinden können.
15. Gemeinsame Armee und Sicherheitspolitik
Die EU-Länder legen ihre Armeen zusammen, stellen sie unter ein einheitliches EU Kommando und vereinheitlichen die mit der Verteidigung verbundene Beschaffungspolitik. Sie koordinieren ihre Polizei- und Sicherheitsdienste und normieren und verbessern die Kommunikationswege zwischen ihnen. Sie betreiben eine gemeinsame Außenpolitik in Sicherheitsfragen, die so begrenzt werden muss, dass sie nicht zum Zwecke des Wirtschaftsprotektionismus missbraucht werden darf. Statt 28 verschiedener Armeen (von denen eine über Atomsprengköpfe verfügt) wäre eine gemeinsame Sicherheitspolitik die richtige und konsequente Fortsetzung der europäischen Einigung auf der politischen Ebene.