Bayernkurier, 02.01.2017, S. 54-59
Zur europäischen Integration gibt es keine Alternative, doch gerade weil das so ist, muss die EU ihren Weg verändern. Der jetzige Weg hat erkennbar in eine Sackgasse geführt. Weder der Euro noch die Regeln für die innereuropäische Migration und die Migration von außen funktionieren. Der Austritt Großbritanniens, der Ausgang des Referendums in Italien und das Erstarken radikaler Parteien in Süd- und Westeuropa sind die schon heute sichtbaren Konsequenzen. Wenn Europa seinen bisherigen Kurs fortsetzt, werden mehr und mehr Brüche dieser Art auftreten, bis auch der Letzte merkt, dass der bislang eingeschlagene Weg nicht zum allseits erstrebten Ziel führen kann.
Die Wettbewerbskrise Südeuropas wurde bislang durch öffentliche Kredite und Garantien der Staatengemeinschaft, vor allem aber durch riesige Überziehungskredite
des Euro-Systems übertüncht, die im Wesentlichen von der Bundesbank gewährt werden mussten. Im Fall des Falles haftet Deutschland für gut 40 Prozent aller Kredite
der Rettungseinrichtungen und der EZB, die den Krisenländern gewährt wurden, aber nur an einem kleinen Teil der Beschlussfassung über diese Kredite hat der Bundestag mitgewirkt. Auf dem Höhepunkt der Krise gingen 83 Prozent der Kredite auf Beschlüsse des EZB-Rates zurück, das eigentlich nur ein technokratisches Gremium für geldpolitische Maßnahmen ist und in dem Deutschland trotz seiner Größe nur eine Stimme hat, so wie auch Malta.
Die Gemeinschaftshaftung für die Schulden der Euroländer, die durch die Rettungsaktionen der EZB und der Rettungsschirme begründet ist, hat die Zinsen der Krisenländer auf historische Tiefststände gesenkt. Das führte nicht nur zur Enteignung der Sparer. Es schuf zudem in den nicht mehr wettbewerbsfähigen Ländern neue Verschuldungsanreize, die so stark waren, dass sämtliche Vereinbarungen zur Begrenzung der Schulden darüber zur Makulatur wurden. Weder Theo Waigels Stabilitäts- und Wachstumspakt noch der gehärtete Fiskalpakt aus dem Jahr 2012 konnten die Schuldensucht bremsen, die Deutschland durch seine Mithaftung für die Schulden anderer Länder erzeugt hatte.
Die Eurozone droht nun in einen Schuldensumpf zu rutschen, ähnlich wie es die USA in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz taten, nachdem der erste Finanzminister
Alexander Hamilton die Schulden der Einzelstaaten zu Bundesschulden gemacht und bei den Staaten die Erwartung geweckt hatte, auch in Zukunft werde man sich zulasten des Bundes weiter verschulden können. Als Folge der Schuldenexzesse sind in den Jahren 1838 bis 1842 neun von damals neunundzwanzig Staaten und Territorien in Konkurs gegangen. Nichts als Hass und Streit war das Ergebnis einer gut gemeinten Solidaraktion. Der Streit trug bei zu einem der schrecklichsten Bürgerkriege der Geschichte, der neunzehn Jahre später ausbrach.
Erst nach dem Bürgerkrieg vereinbarten die amerikanischen Staaten ihr System der Selbsthaftung der Einzelstaaten, das die Investoren wieder in die Verantwortung nahm und sie davon abhielt, überschuldete Staaten zu finanzieren. Bis zum heutigen Tage kauft die US-Notenbank keinerlei Schuldpapiere der Einzelstaaten, obwohl einige der Staaten in argen Finanznöten sind. Demgegenüber hat die europäische Zentralbank im Rahmen ihres SMP-Ansatzes für 223 Mrd. Euro Schuldpapiere der Krisenstaaten gekauft und will im Zuge ihres neuen QE-Programms bis Ende des Jahres 2017 für weitere 1,8 Billionen Euro Staatspapiere der Euro-Mitgliedstaaten gekauft haben.
Die Geldflut lässt Böses ahnen, was die Geldwertstabilität betrifft. Schon heute ist es zu einer massiven Euro-Abwertung gekommen. Deutschland ist viel zu billig. Es hat sich seit 1995 um etwa 18 Prozent im Vergleich zu den anderen Euroländern verbilligt, und der Euro selbst ist gegenüber dem Dollar um etwa 22 Prozent zu billig. Das hilft zwar dem Export, doch schädigt es die Verbraucher, weil sie die Importwaren teurer bezahlen müssen. Ähnlich wie Japan es jahrzehntelang tat, verschleudert Deutschland seine Produkte zulasten des Wohlstandes der Bevölkerung. Auch führt die Unterbewertung zu einem Ausverkauf der deutschen Immobilien, Aktien und Firmen an die Investoren aus China und anderen Ländern.
Die Bundesbank muss die Überweisungen an die Verkäufer kreditieren, die zum Teil aus den Mitteln finanziert wurden, die durch den Rückkauf von südeuropäischen Staatsanleihen durch die Notenbanken Südeuropas frei wurden. Vor allem kreditiert die Bundesbank die Rückkäufe dieser Staatsanleihen bei in Deutschland ansässigen Investoren, seien es deutsche Banken und Versicherungen, seien es internationale Investoren, die hier ihre Geschäfte machen. Dadurch entschuldet sie die südeuropäischen Länder im Austausch gegen bloße Target-Buchforderungen gegen deren Notenbanken und ermöglicht es den Investoren der Welt, ihre südeuropäischen Staatspapiere gegen deutsche Vermögenswerte einzutauschen oder auch nur, Geld auf deutschen Konten in Sicherheit zu bringen. Die Überweisungskredite, die die Bundesbank dem Rest des Euro-Systems gewährte, haben mittlerweile mit 754 Milliarden Euro einen historischen Höchststand erreicht. Das ist die Hälfte des im Wesentlichen durch Exportüberschüsse aufgebauten Nettoauslandsvermögens der deutschen Volkswirtschaft.
Die Deutschen haben nun sehr viel Geld in der Hand, von dem sie nicht wissen, wie sie es anlegen sollen, aber dieses Geld ist im Wesentlichen nur eine Forderung gegen die Bundesbank, und diese Forderung ist allein durch Buchforderungen gegen den Rest des Euro-Systems gedeckt. Da sich Letztere vermutlich in Luft auflöst, wenn es knallt, ist Deutschland erpressbar und wird zähneknirschend einer Euro-Transferunion mit einem europäischen Finanzausgleich zustimmen müssen, der dauerhaft so viele Finanzmittel nach Südeuropa schiebt, dass damit die Schulden bedient werden können. Wer das Euro-Gebiet und nicht die EU zu mehr Staatlichkeit entwickeln möchte, muss aber wissen, dass er damit eine Trennlinie durch Mitteleuropa längs der deutschen Ostgrenze zieht. Deutschland wird zum Zahlmeister einer neuen lateinischen Münzunion, und Bayern wird zum Grenzland.
Die Transferunion selbst wird den Weg nach Europa vollends verbauen, weil Deutschland in Vorleistung geht, bevor es die notwendige und lang ersehnte politische Union erreicht hat. Bekanntlich will Frankreich eine solche politische Union, die zuallererst eine Sicherheitspartnerschaft aufgrund einer Zusammenlegung der europäischen Armeen ist, auf gar keinen Fall. Gibt Deutschland sein Geld vorweg schon aus der Hand, wird es nie zur politischen Union kommen. Der Fehler, der mit der Euro-Einführung gemacht wurde, wird nur noch wiederholt und verschlimmert, wenn wir uns jetzt in eine Fiskal- oder Transferunion pressen lassen. Das Argument, ein Euro-Finanzminister sei dann in der Lage, Schuldendisziplin in Südeuropa zu erzwingen, ist nach den Erfahrungen mit den gescheiterten Schuldenpakten geradezu grotesk. Wieder wird man Schuldendisziplin versprechen, das Geld schon einmal nehmen und später Wege finden, die Vereinbarungen zu brechen.
Deutschland wird sich auch keine Freunde machen, wenn es einer Fiskalunion zustimmt, wie es sich auch bislang schon keine Freunde durch die Rettungsarchitektur gemacht hat. Vielmehr wird sich Deutschland mit seinem Beharren auf Schuldendisziplin noch mehr isolieren und noch mehr Wiederstand spüren. Geld, das man in Aussicht stellt, kann Disziplin erwirken. Geld, zu dessen Hergabe man sich auf dem Wege fester europäischer Mechanismen und Entscheidungsregeln schon verpflichtet hat, hat solche Wirkungen nicht. Man kann auch nicht mit Solidarität rechnen, sollte man die anderen Länder selbst einmal brauchen. Wie es um diese Solidarität bestellt ist, hat der vergebliche Versuch der Kanzlerin, andere Länder an der Übernahme von Flüchtlingskontingenten zu beteiligen, in aller Klarheit bewiesen.
Unser Land leistet Unglaubliches, indem es die Flüchtlinge aufnimmt, aber holt sich einen Haufen von Problemen ins Land, von denen die immer hässlicher werdenden Anschläge nur die Vorboten sind. Ähnliches gilt für den Zuzug von Armutsflüchtlingen aus den EU-Staaten des Balkans. Der innereuropäische Sozialtourismus hat ein Ausmaß erreicht, das den Deutschen Städtetag bereits zu einem Alarmruf animiert hat.
So kann es nicht weitergehen. Die anstehenden Austrittsverhandlungen mit Großbritannien sollten genutzt werden, das gesamte Gefüge der europäischen Verträge zu verändern, denn zu viel läuft falsch in Europa. Das ist schon deshalb notwendig, weil Deutschland und die anderen freihandelsorientierten Länder mit dem Verlust Großbritanniens ihre Sperrminorität im Ministerrat verlieren und in Zukunft ohnmächtig werden mit ansehen müssen, wie die nicht mehr wettbewerbsfähigen Länder, Frankreich allen voran, die EU in eine Handelsfestung verwandeln, aus der sich die deutschen Exportwaren nur noch unter Mühen werden hinausschleusen lassen. Wann, wenn nicht jetzt, solange das Eisen noch heiß ist, sollte man die Änderung der EU-Verträge verlangen? Wenn Großbritannien und Deutschland gemeinsam neue Lösungen verlangen, wird sich die EU bewegen müssen. Das heißt nicht, dass Deutschland aus der EU austreten sollte, denn im Gegensatz zum Euro hat die EU bislang segensreich für Europa gewirkt. Es heißt nicht einmal notwendigerweise, dass Deutschland den Euro aufgeben sollte. Indes ist Großbritannien ein so großes Land ̶ wirtschaftlich ist es so stark wie die zwanzig kleinsten EU-Länder zusammen ̶ dass eigentlich kein Stein auf dem anderen bleiben darf, wenn jetzt über die neue EU nachgedacht wird. Jetzt ist die Chance für Neuverhandlungen gekommen. Wenn wir noch zehn Jahre warten, ist Großbritannien draußen, und das Geld fort.
Es folgt eine Kurzfassung meines Programms für die Neugründung einer erfolgreichen Union. Ausführlichere Begründungen findet man in meinem Buch „Der Schwarze Juni. Brexit, Flüchtlingswelle, Euro-Desaster: Wie die Neugründung Europas gelingt.“
1. Die atmende Währungsunion
Die Euro-Zone wird zu einer atmenden Währungsunion umgewandelt, die geregelte Ein- und Austritte erlaubt. Länder, die ihre Wettbewerbsfähigkeit verloren haben, können den Euro verlassen, um sie durch eine Abwertung wiederzuerlangen. Beim Austritt erhalten sie Übergangshilfen für den Kauf sensibler Importprodukte, die sie sich nicht mehr leisten können. Zu einem späteren Zeitpunkt können sie, wenn sich ein stabiler Wechselkurs ihrer neuen Währung herausgebildet hat, zu den üblichen Bedingungen, wie sie auch für neu eintretende Länder gelten, wieder in den Euro Verbund zurückkehren.
2. Konkursordnung für Staaten
Neben der Austrittsmöglichkeit vereinbart die EU-Staatengemeinschaft (in Erfüllung der bereits vorhandenen Vorgaben der EU-Verträge, insbesondere Artikel 125 AEUV) Regeln für den geordneten Konkurs eines Staates. Im Falle von Liquiditätsproblemen, die einen vorübergehenden Charakter zu haben scheinen und das Land zwingen, Hilfsmittel des europäischen Rettungsschirms ESM zu beantragen, müssen die Inhaber der fällig werdenden Staatspapiere zunächst eine Laufzeitverlängerung akzeptieren. Wenn sich danach trotzdem keine Entspannung bei der Liquiditätsproblematik zeigt, ist die Insolvenz zu erklären. Dann werden die Staatspapiere einem Schuldenschnitt unterworfen, und das Land tritt zumindest temporär aus dem Euro aus, um durch die Verbesserung seiner Wettbewerbsfähigkeit wieder kreditwürdig zu werden.
3. Geldpolitik der Europäischen Zentralbank mit minimalem Risiko
Die Risikoübernahme durch die EZB zulasten der Steuerzahler Europas muss ein Ende haben. Sie muss sich wieder auf die Geldpolitik konzentrieren. Deshalb darf die EZB im Rahmen ihres Mandats nur noch Wertpapiere mit einem erstklassigen Rating kaufen. Staaten, die wollen, dass die EZB ihre Papiere kauft, und nicht über ein erstklassiges Rating verfügen, müssen ihre Papiere mit erstklassigen Pfändern besichern. Refinanzierungskredite an die Banken müssen ebenfalls mit Wertpapieren besichert werden, die ein erstklassiges Rating haben.
4. Tilgung der Target-Verbindlichkeiten
Nationale Notenbanken dürfen nur noch im Verhältnis zur Landesgröße Geld durch die Kreditvergabe an die lokale Volkswirtschaft schaffen. Weichen sie von dieser Regel ab und lassen sie durch Nettoüberweisungen an andere Länder Target-Verbindlichkeiten entstehen bzw. drucken sie physisch überproportional viele Banknoten, müssen sie diese Verbindlichkeiten jährlich tilgen, ähnlich wie es zwischen den 12 Distrikt-Notenbanken der USA der Fall ist. Zur Tilgung eignen sich Gold oder erstklassig
besicherte Staatspapiere. Der jeweilige Nationalstaat hat eine Nachschusspflicht für etwaige Verluste seiner Notenbank.
5. EZB-Stimmrechte nach der Haftung und Größe der Mitgliedsländer
Die Stimmrechte im EZB-Rat werden nach der Größe der Haftung der Länder vergeben, die selbst wiederum gemäß der Landesgröße (Mittelwert von Bevölkerungs- und BIP-Anteil) verteilt ist. Entscheidungen des EZB-Rates, die fiskalischen, also potenziell umverteilenden Charakter haben, sind mit einer Mehrheit von 85 Prozent der Stimmen zu treffen.
6. Heimatland- statt Gastlandprinzip für bedürftige EU-Bürger
EU-Bürger und Bürger aus Ländern, die mit der EU assoziiert sind, erwerben das Anrecht auf soziale Leistungen eines Landes durch Geburt oder durch die Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen. Abgesehen von Leistungen für Arbeitslose können EU-Bürger diese Leistungen in einem Land ihrer Wahl konsumieren, können dort aber keine Ansprüche erheben. Ansprüche auf steuerfinanzierte Sozialleistungen können sie im Gastland nur in dem Maße geltend machen, wie sie sie zuvor selbst durch Steuern finanziert haben.
7. Inklusion der Asylanten, aber Asylanträge außerhalb der EU-Grenzen
Anerkannte Asylbewerber werden wie einheimische Staatsbürger in das Sozialsystem der Gastländer integriert, solange der Asylgrund besteht. Die Asylanträge sind allerdings außerhalb der EU-Grenzen zu stellen und nach einem für alle EU-Länder einheitlichen Verfahren zu entscheiden. Zu diesem Zweck richtet die EU im Einvernehme mit ihren Nachbarn Antragsbehörden auf deren Territorium ein. Sofern ein solches Einvernehmen nicht erzielbar ist, richtet die EU auf ihrem eigenen Gebiet extraterritoriale Zonen ein, wie es beim sogenannten Flughafen-Verfahren der Fall ist, und führt die Asylverfahren dort durch. Nur anerkannten Asylbewerbern wird es gestattet, aus diesen Zonen in die EU zu reisen.
8. Grenzsicherung als EU-Aufgabe
Die EU-Länder sichern ihre Grenzen gemeinschaftlich, sodass sie eine praktisch lückenlose Kontrolle über die Immigration haben. Auch die Schengenländer sichern ihre Außengrenzen. Kommt die EU bzw. kommen die Schengen-Außenländer ihren Aufgaben nur unzureichend nach, müssen die Nationalstaaten ersatzweise ihre eigenen Grenzen sichern.
9. Hilfen für schwächer entwickelte EU-Nachbarstaaten
Die EU integriert sämtliche schwächer entwickelten Anrainerstaaten in ein Abkommen über Freihandel und freien Kapitalverkehr mit dem Ziel, diesen Ländern eine gute Chance für einen raschen wirtschaftlichen Aufschwung zu geben und den Migrationsdruck zu senken. Außerdem organisiert sie ein spezielles Entwicklungshilfeprogramm für diese Länder, das darauf setzt, die staatliche Infrastruktur so zu verbessern, dass sich die private Wirtschaft entfalten kann.
10. Aussetzung des Mindestlohns, aber „Aktivierende Sozialpolitik“
Der Mindestlohn wird für Berufsanfänger für fünf Jahre ausgesetzt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Einwanderer oder Einheimische handelt. An die Stelle des Mindestlohns tritt eine „Aktivierende Sozialpolitik“ mit Lohnzuschüssen.
11. Punktesystem für hochqualifizierte Migranten
Die EU-Länder erlauben die Einreise von Hochqualifizierten nach einem Punktesystem, das sich am kanadischen Muster orientiert, doch auch jeweils auf den nationalen Bedarf an Arbeitskräften ausgerichtet ist. Abgelehnte Asylbewerber erhalten auf der Basis eines solchen Punktesystems eine zweite Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht im Gastland.
12. Freihandel und freier Kapitalverkehr ohne Arbeitnehmerfreizügigkeit: Regeln für assoziierte EU-Mitglieder
Die EU bietet jenen Nachbarländern, die wirtschaftlich stark sind, aber nicht zur EU gehören wollen, den Status eines assoziierten Mitglieds an. Dieser Status ist
einerseits durch einen Freihandel mit Gütern und Dienstleistungen sowie einen freien Kapitalverkehr gekennzeichnet. Andererseits gestattet er eine Begrenzung des freien Personenverkehrs. EU-Ländern steht es frei, jederzeit in den Status eines assoziierten Mitglieds zu wechseln.
13. Europaweite Netze
Die europaweiten Netze im Bereich des Internets, der Telefonie, der Straßen und Schienen sowie des Strom- und Gasverbunds werden weiter ausgebaut. Die staatlichen Fernsehsender aller EU-Länder werden für alle EU-Bürger frei verfügbar. Alle Netzwerknormen mit internationaler Bedeutung sind zu harmonisieren.
14. Europäischer Subsidiaritätsgerichtshof
Der Subsidiaritätsgerichtshof hat die Aufgabe, EU-Projekte, EU-Verordnungen und EU-Richtlinien daraufhin zu überprüfen, ob sie dem Subsidiaritätsprinzip des EU-Vertrages entsprechen, nach dem nur solche Aktivitäten auf europäischer Ebene angesiedelt werden, die nachweislich nicht auf untergeordneten Gebietskörperschaften stattfinden können.
15. Gemeinsame Armee und Sicherheitspolitik
Die EU-Länder legen ihre Armeen zusammen, stellen sie unter ein einheitliches EU-Kommando und vereinheitlichen die mit der Verteidigung verbundene
Beschaffungspolitik. Sie koordinieren ihre Polizei- und Sicherheitsdienste und normieren und verbessern die Kommunikationswege zwischen ihnen. Sie betreiben eine gemeinsame Außenpolitik in Sicherheitsfragen, die allerdings so begrenzt werden muss, dass sie nicht zum Zwecke des Wirtschaftsprotektionismus missbraucht werden kann.