Am 5. Februar meldete die Nachrichtenagentur Bloomberg, dass in EU-Kreisen über eine weitere Entlastung für Griechenlands Hilfskredite diskutiert werde. Danach solle ihre Laufzeit auf 50 Jahre ausgeweitet werden und ihre Verzinsung um 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden.
http://www.bloomberg.com/news/2014-02-05/eu-said-to-weigh-extending-greek-loans-to-50-years.html
Bis Dezember 2013 erhielt Griechenland 213,4 Mrd. Euro aus zwei Rettungspaketen. Im Mai 2010 wurde die sogenannte Griechenlandfazilität vereinbart, über die bis Dezember 2011 rund 73 Mrd. Euro an den griechischen Staat flossen. Davon wurden 52,9 Mrd. Euro in Form bilateraler Darlehen zwischen Griechenland und den übrigen Ländern der Eurozone (ohne die Slowakei, Estland und Lettland) gewährt; weitere 20,3 Mrd. Euro wurden vom Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Verfügung gestellt. Im Februar 2012 wurde im Rahmen des zweiten Rettungspaketes beschlossen, Griechenland weitere Kredite aus der Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zur Verfügung zu stellen. Bis Dezember 2013 wurden hiervon 133,6 Mrd. Euro ausgezahlt. Zudem stockte der IWF seine Hilfe in diesem Zeitraum um 6,6 Mrd. Euro auf.
Die Kreditkonditionen für die 52,9 Mrd. Euro der Griechenlandfazilität wurden bereits mehrfach gelockert. Nachdem ursprünglich eine maximale Laufzeit der Darlehen von fünf Jahren und eine Verzinsung in Höhe des jeweils geltenden Dreimonats-Euribor-Zinses zuzüglich eines Zinsaufschlags in Höhe von 3 Prozentpunkten für die ersten drei Jahre bzw. 4 Prozentpunkten für die restlichen Jahre galt, wurde die Laufzeit aller Kredite im Juni 2011 auf 7,5 Jahre ausgeweitet und die Zinsaufschläge um 1 Prozentpunkt reduziert. Im Februar 2012 wurde die Laufzeit auf 15 Jahre verlängert und der Zinsaufschlag auf 1,5 Prozentpunkt für alle weiteren Zinszahlungen gesenkt. Erste Tilgungen sollten erst ab 2020 stattfinden. Die letzte Lockerung, die im November 2012 beschlossen wurde, verdoppelte die Kreditlaufzeit abermals auf nunmehr 30 Jahre und reduzierte den Zinsaufschlag auf 0,5 Prozentpunkte. Bereits damals wies das ifo Institut in einer Pressemitteilung darauf hin, dass diese Maßnahme zu einer Entlastung Griechenlands (und damit einem Verzicht der Gläubigerländer) führt, deren Barwert bei etwa 12 Mrd. Euro liegt. [Fußnote: In der damaligen Berechnung wurde mangels besseren Wissens angenommen, dass die Darlehen am Ende der Laufzeit getilgt werden. Unterstellt man hingegen – wie in den geänderten Kreditverträgen festgehalten – gleichmäßig verteilte Tilgungszahlungen zwischen 2020 und 2041, reduziert sich der Barwert der Entlastung auf 8 Mrd. Euro.]
Die nun beabsichtigte weitere Lockerung der Kreditkonditionen für die 52,9 Mrd. Euro der Griechenlandfazilität mit einer Verlängerung der Darlehenslaufzeit auf 50 Jahre und einer Senkung des Zinsaufschlags auf null Prozentpunkte (und somit einer Verzinsung der Darlehen entsprechend dem Dreimonats-Euribor) bringt einen weiteren Verzicht der europäischen Gläubiger in Höhe von knapp 9 Mrd. Euro mit sich. Dieser Betrag errechnet sich als Barwert aus den verringerten Zinseinnahmen und der zeitlichen Streckung der Tilgungszahlungen auf Basis eines Abzinsungsfaktors von 1,5%, der etwa der durchschnittlichen Verzinsung einer zehnjährigen deutschen Staatsanleihe im Jahr 2013 entspricht. Der Barwert misst die Senkung der offen ausgewiesenen Staatsschulden in den Geberländern, die heute nötig wäre, wollte man die Summe der zukünftigen Belastungen aus der offenen Staatsschuld und den beabsichtigten Entlastungen für Griechenland im Zeitablauf konstant halten. An den Entlastungen wäre Deutschland zu knapp 29% beteiligt. Um 2,5 Milliarden Euro stiege also das deutsche Haushaltsdefizit des Jahres 2014 infolge der beabsichtigten Veränderungen der Kreditkonditionen für die Griechenland-Hilfen, wenn man dieses Defizit versicherungsmathematisch korrekt berechnen würde. Die Planungen des Bundesfinanzministeriums für die Nettokreditaufnahme 2014 liegen derzeit bei 6,2 Mrd. Euro.