Jetzt muss die Reform der persönlichen Einkommenssteuer folgen

Die geplante Senkung der Unternehmensteuern reicht nicht aus - so nützlich sie ist
Autor/en
Hans-Werner Sinn
Wirtschaftspresse - Handelsblatt Nr. 127, 06.07.1999, S. 2

Nun endlich hat sich die Bundesregierung dazu durchgerungen, eine unternehmerfreundliche Steuerreform vorzuschlagen. Die einbehaltenen Gewinne sollen mit nur noch 25 Prozent Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer belastet werden, und mit der Gewerbeertragsteuer von durchschnittlich 13 Prozent entsteht dann eine Gesamtbelastung von 38 Prozent. Das ist ein guter Wert.

Doch wo bleibt die Reform der persönlichen Einkommensteuer? Reicht es wirklich, nur die Erträge des Kapitals zu entlasten? Die persönliche Einkommensteuer reicht auch mit den beschlossenen Reformen in der Spitze bis zu einem Satz von 48,5 Prozent. Sie belastet die Arbeitseinkommen, die Ergebnis entbehrungsreicher Investitionen in die eigene Ausbildung sind, sie treibt die Menschen zum Müßiggang, sie provoziert Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit, und sie diskriminiert nicht zuletzt auch den Standort Deutschland. Wenn es der Staat zu toll treibt, dann wandert nicht nur das Kapital in andere Länder, sondern auch das Management und vielleicht sogar das ganze Unternehmen dazu. Bei der Reform nur auf das Realkapital zu schauen und das Humankapital zu vernachlässigen ist kurzsichtig.

Dabei geht es nicht nur um die Steuerbelastung der Manager. Die Belastung ist im ganzen zu hoch. In Deutschland verdient ein durchschnittlicher Arbeitnehmer 43 DM brutto pro Stunde. Ein Unternehmen, das dessen Leistung verkauft, muß inklusive Mehrwertsteuer und Arbeitgebersozialabgaben mindestens 60 DM pro Stunde verlangen, wenn es keine Verluste machen will, und dabei sind die anderen Kosten noch gar nicht gerechnet. Der Arbeitnehmer bekommt demgegenüber, selbst wenn er verheiratet ist und den vollen Splittingvorteil ausnutzen kann, für die zusätzliche Arbeitsstunde nur 20 DM ausgezahlt. Zwei Drittel der mit dieser Arbeitsstunde erzeugten zusätzlichen Wertschöpfung werden vom Staat kassiert. Das läßt sich nicht mehr mit den Erfordernissen einer funktionierenden Marktwirtschaft in Einklang bringen.

Deshalb ist zusätzlich zur Unternehmensteuer auch die persönliche Einkommensteuer deutlich zu senken. Das ifo Institut hat einen Tarif mit nur noch drei Sätzen in Höhe von 20, 30 und 40 Prozent vorgeschlagen, wobei die Grenzsteuerbelastung von 40 Prozent ab einem Einkommen von 70 000 DM erreicht würde. Dieser Tarif senkt die Grenzbelastung praktisch bei allen Einkommen, er ist einfach und überschaubar, und er läßt sich finanzieren. Insgesamt entsteht, einschließlich der Absenkung der Unternehmensteuersätze, ein Finanzierungsbedarf von 80 Milliarden DM, der sich zu je 30 Milliarden DM durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen und einen Subventionsabbau sowie zu 20 Milliarden DM durch Kürzungen im Sozialbereich decken läßt.

Bei dem schon zitierten durchschnittlichen Arbeitnehmer sinkt die Grenzbelastung des Arbeitseinkommens von derzeit 14 DM auf 10 DM ab. Das läßt eine substantielle Belebung des Arbeitsmarktes erwarten. Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit gehen zurück, die Ausbildung wird attraktiver, und der Arbeitsanreiz steigt. Auch die Arbeitsnachfrage der Unternehmen wird zunehmen, weil sich ein Teil der Lohnsteuersenkung mittelfristig in einer Zurückhaltung bei den Lohnforderungen niederschlagen wird.

Ob dagegen die bloße Reform der Unternehmensteuern die Arbeitsnachfrage steigen läßt, steht in den Sternen, so nützlich diese Reform ist. Zwar wird es zu einem ökonomisch effizienteren Kapitaleinsatz kommen: Unrentablen Investitionsprojekten, die vor allem durch den Wunsch getrieben wurden, hohe steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten auszunutzen, wird das Wasser abgegraben, so daß das freiwerdende Kapital im Ausland einen größeren Beitrag zum deutschen Sozialprodukt leisten kann als im Inland. Doch Arbeitsplätze entstehen dadurch nicht, jedenfalls nicht in Deutschland.

Auch die Chance, mehr Direktinvestitionen anzulocken bzw. die Verlagerung von Investitionsprojekten ins Ausland zu verhindern, wurde nicht genutzt. Der positive Effekt der Steuersatzsenkung wird durch die Senkung der degressiven Abschreibung von 30 auf 20 Prozent vollständig kompensiert. Zwar kommt es zu einer Entlastung reifer Unternehmen, die nur noch wenig investieren und deshalb von der Rücknahme der Abschreibungsvergünstigungen nicht sonderlich betroffen sind. Doch gerade die dynamischen Unternehmen, die neue Investitionen planen, werden per saldo nicht bessergestellt, als es heute der Fall ist. Wäre die degressive Abschreibung nur um fünf Prozentpunkte abgesenkt worden, hätte dies per saldo zu einer Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für neue Direktinvestitionen geführt.

Wie dem auch sei: Die geplante Reform der Unternehmensbesteuerung ist gut, weil sie die Entscheidungen normaler Investoren wieder stärker von steuerlichen Erwägungen befreit, den effizienteren Einsatz des volkswirtschaftlichen Kapitalstocks ermöglicht und insofern einen Wachstumsschub auslöst. Aber wiederum ist es nur ein "jobless growth", das man erwarten kann. Einen Investitionsboom, der neue Arbeitsplätze schafft, wird es nicht geben. Wenn man den Arbeitsmarkt beleben will, muß man direkt am Faktor Arbeit anknüpfen, und das heißt in allererster Linie, daß man die Abgabenbelastung der Arbeitseinkommen senken muß. An einer Senkung der persönlichen Einkommensteuer führt deshalb kein Weg vorbei.