Unter einigen Ökonomen hat sich eine Fehlinformation zu den ELA-Krediten (ELA: Emergency Liquidity Assistance, Notfall-Liquiditätshilfe) verbreitet. So wurde behauptet, sämtliche Zinserträge auf die ELA-Kredite stünden der nationalen Notenbank zu, und weil das so sei, hätten die anderen Notenbanken auch kein Risiko, wenn diese Kredite ausfielen (so z.B. in einem Artikel von Martin Hellwig nachzulesen). Es gehe nur etwas verloren, was ihnen ohnehin nicht zustehe. Insofern könne die EZB sehr großzügig ELA-Kredite tolerieren. So ist es aber nicht. Clemens Fuest und Hans-Werner Sinn weisen nach, dass die Zinserträge aus den ELA-Krediten bis zur Höhe des normalen Hauptrefinanzierungszinssatzes sehr wohl der Sozialisierung im Eurosystem unterworfen sind und zeigen, dass die einzelne Notenbank dafür zwar haften muss, aber nicht haften kann, wenn das Kreditvolumen die normale, dem Kapitalschlüssel entsprechende, Höhe der Geldschöpfung dieser Notenbank und das Eigenkapital überschreiten. Insofern betreibe die EZB Konkursverschleppung, wenn sie der Vergabe von ELA-Krediten bis in diesen Bereich hinein keinen Riegel vorschiebe.
Dieser Kontroverse ging eine andere im Januar 2015 voraus. Sinn hatte in der Süddeutschen Zeitung die These vertreten, die EZB betreibe wegen der fehlenden Haftungsmasse der einzelnen Notenbanken eine Konkursverschleppung, wenn sie die ELA-Kredite nicht begrenze. Dagegen hatte sich Hellwig in der Süddeutschen Zeitung („Der Vergleich hinkt“, Süddeutsche Zeitung, 23. Februar 2015, S. 18) gewandt. Ihm antwortete Frank Westermann, der sich auf die Seite von Sinn stellte, ebenfalls in der Süddeutschen Zeitung.