Quantitative Verlockung

Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB führt die Gemeinschaftshaftung in der Euro-Zone durch die Hintertür ein. Ab jetzt wird sich Deutschland mit einer ständigen Ausweitung dieses Prinzips konfrontiert sehen. Die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht scharren schon mit den Hufen.
Autor/en
Hans-Werner Sinn
WirtschaftsWoche, 02.02.2015, S. 39

Nun ist es vollbracht. Anders als die Fed in den USA es jemals täte, kauft die EZB im Rahmen ihres QE-Programms die Anleihen der Gliedstaaten für schätzungsweise 50 Milliarden Euro sowie andere Papiere für rund 10 Milliarden Euro pro Monat. Das rettet die Banken, und es rettet die Pleitestaaten, weil es sie in die Lage versetzt, die aufgekauften Staatspapiere nachzuschieben, ohne dass den Gläubigern dafür eine Zinserhöhung angeboten werden muss. Das ist die vom deutschen Verfassungsgericht infrage gestellte, doch vom Generalanwalt des EuGH sanktionierte Staatsfinanzierung mit der Druckerpresse, die dazu dient, die Finanzierung von Staaten vom Kapitalmarkt unabhängig zu machen. Die Banken haben nun bis zur Entscheidung des deutschen Gerichts die Gelegenheit, sich der als toxisch empfundenen Papiere zu entledigen. Das Resultat wird ein Aktienboom, ein Immobilienboom, eine Abwertung des Euro und eine neue Staatsverschuldung sein, denn irgendwo muss das viele Geld ja hin, das die Banken beim Verkauf der Papiere erlösen werden.

POSTWENDEND ZURÜCK

Zum Glück ist es deutschen Widerständlern gelungen, die Gemeinschaftshaftung und damit die implizite Schaffung von Euro-Bonds auf 20 Prozent der Käufe von staatlichen Instanzen zu begrenzen. 80 Prozent sollen nicht der Gemeinschaftshaftung unterliegen. Jede Notenbank kauft die Papiere des eigenen Staates in Proportion zur Landesgröße beziehungsweise gemäß dem Kapitalschlüssel der EZB und haftet auch für sie. Die Zinsen auf diese Papiere kommen vom Nationalstaat und fließen postwendend wieder an ihn zurück. Geht der Staat in Konkurs, kann er die Zinsen nicht mehr zahlen und bekommt auch keine mehr.

Ökonomisch besteht kein relevanter Unterschied zu einer direkten Finanzierung der Staaten durch die EZB. Im Umfang der EZB-Käufe wird frisches Geld gedruckt, das man den Staaten genauso gut direkt hätte übereignen können, um damit die Staatsausgaben zu finanzieren. Die italienische Interpretation der Notenbankpolitik hat über die deutsche gesiegt, denn die Finanzierung des Staates über die Druckerpresse war in Italien seit jeher Usus.

Aber es kommt wegen der 20 Prozent der Käufe, die nun sogar der gemeinschaftlichen Haftung der Staaten unterliegen, noch schlimmer. Acht Punkte von dieser Prozentsumme entfallen auf Papiere, die von der EZB-Zentrale selbst gekauft werden, und zwölf Punkte auf solche, die die Notenbanken auf dem Umweg über Banken von europäischen Institutionen kaufen. Geht ein Staat, dessen Papiere die EZB-Zentrale kauft, pleite, zahlt er zwar keine Zinsen mehr, doch teilen sich alle nationalen Notenbanken und damit alle anderen Staaten die Verluste. Dem insolvent werdenden Staat beziehungsweise seinen Gläubigern fließen aber weiterhin alle Zinsen aus den Käufen der Papiere anderer Staaten zu. Die Folge ist, dass sich die Gläubiger im Vorhinein mit niedrigeren Zinsen begnügen als im Falle einer Selbsthaftung. Das wiederum macht das Verlangen nach einer Ausdehnung dieses Finanzierungskanals unwiderstehlich. Das Eis ist gebrochen. Deutschland befindet sich von nun an in einer fortwährenden Abwehrschlacht gegenüber einer Erhöhung des Anteils dieser gemeinschaftlich abgesicherten Papiere.

Bei den anderen zwölf Prozentpunkten jener Papiere, die gemeinschaftlich abgesichert werden, geht es wohl insbesondere um Anleihen der Europäischen Investitionsbank, die die zentrale Rolle bei der Absicherung des junckerschen Investitionsprogramms von 300 Milliarden Euro übernehmen sollen. Da das QE-Programm ein Volumen von gut 1100 Milliarden Euro haben soll, ist davon auszugehen, dass größenordnungsmäßig etwa 100 Milliarden Euro von der EZB in das junckersche Investitionsprogramm fließen könnten. Das Investitionsprogramm ist nicht nur ein Schattenhaushalt, der Staatsschulden außerhalb der nationalen Budgets versteckt, sondern wird zudem mit Euro-Bonds finanziert.

VIEL UNGLÜCK

Ob sich das deutsche Verfassungsgericht durch diese Konstruktionen beruhigen lässt, ist fraglich. Die Kläger, die schon mit den Hufen scharren, könnten zum einen gegen die gemeinschaftlich vorgenommenen Käufe vorgehen. Zum anderen könnten sie darauf verweisen, dass auch ohne Haftungsverbund die Monetisierung eines Teils der Staatsschuld mit der Druckerpresse vereinbart wurde, eine Politik, die Deutschland in den Zwanzigerjahren viel Unglück gebracht hat und deren Verbot deshalb die deutsche Bedingung für die Aufgabe der D-Mark war, was sich in Artikel 123 des EU-Vertrages niedergeschlagen hat.

Das Verfassungsgericht wird sich im Übrigen auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob es zulässig ist, das QE-Programm damit zu begründen, dass eine Inflation herbeigeführt werden soll. Wie Präsident Mario Draghi betonte, soll die Inflationsrate, die sich derzeit knapp unter null Prozent bewegt, auf knapp unter zwei Prozent angehoben werden. Haben die Mütter und Väter des Maastrichter Vertrages bei der Zielvorgabe, die Preise konstant zu halten, wirklich gemeint, dass die EZB eine vielleicht noch tolerierbare Obergrenze für die Inflation in eine Zielvorgabe verwandelt?