Neue Hackordnung

DENKFABRIK | Die Pläne der EU-Kommission, bei Bankenpleiten die Steuerzahler zu schonen und die Gläubiger stärke heranzuziehen, sind richtig. Aber es gibt zu viele Ausnahmen. Die Banken werden versuchen, ihre Gläubigerstruktur so umzuschichten, dass am Ende der Rettungsschirm ESM die Zeche zahlen muss. Von Hans-Werner Sinn
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Hans-Werner Sinn
WirtschaftsWoche, 22.07.2013, Nr. 30, S. 37

Vor einem Jahr hat mich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ausgeschimpft. Der Grund: Ich hatte davor gewarnt, dass die Politik mit der europäischen Bankenunion die Vergemeinschaftung der Abschreibungsverluste von überschuldeten Banken Südeuropas vorbereitet. Da sei nichts dran, sagte Schäuble damals. Inzwischen ist ihm selbst der Kragen geplatzt, weil die Haftungsspirale, die in Brüssel gedreht wird, außer Kontrolle gerät. Schäuble bezeichnet die jüngsten Kommissionsvorschläge zur Bankenunion als vertragswidrig. Ob das stimmt, weiß ich nicht, aber er sorgt sich zu Recht.

Die Bankenschulden der sechs Krisenländer Griechenland, Irland, Portugal, Spanien, Italien und Zypern (GIPSIZ) liegen bei unvorstellbaren neun Billionen Euro, und die Anlagen der Banken noch etwas darüber. Das ist zweieinhalb Mal so viel wie die Staatsschulden dieser Länder. Viele Banken sind angeschlagen und stehen am Rande des Bankrotts. Sie wurden während der vergangenen fünf Krisenjahre mit gewaltigen Sonderkrediten (gemessen durch die Target-Salden) der Europäischen Zentralbank (EZB) mit einem Spitzenwert von einer Billion Euro über Wasser gehalten. Diese Sonderkredite waren nur schlecht besichert, was wiederum den Präsidenten der Bundesbank zu Warnrufen veranlasst hat.

Die semioffiziellen und offiziellen Schätzungen der toxischen Forderungen der Banken werden immer größer und bewegen sich schon heute im Bereich von mehr als einer halben Billion Euro. Private Schätzungen gehen noch weiter. Vergangene Woche wurde eine neue interne Schätzung der italienischen Zentralbank im Umfang von 250 Milliarden Euro bekannt. Bei einer Eigenkapitalsumme von 382 Milliarden Euro des italienischen Bankensystems, die gerade mal für die regulatorischen Anforderungen ausreicht, ist dies ein alarmierender Betrag.

Gut ist, dass die Kommission von der noch vor einem Jahr geäußerten Position abgerückt ist, dass es bis 2018 keinen Bail-in geben solle, also keine Gläubigerbeteiligung. Diese seinerzeit von 480 deutschen Ökonomen in zwei fast gleichlautenden Aufrufen heftig kritisierte Position ist vom Tisch. Die möglichen Abschreibungssummen sind so riesig, dass die Kraft der Steuerzahler gar nicht dafür ausreicht – abgesehen davon, dass nicht einzusehen ist, warum man den Anlegern ihre Investitionsrisiken abnehmen sollte. Zypern war in dieser Hinsicht ein Wendepunkt. Dort wurden die Gläubiger der Banken nicht vollständig gerettet. Dafür reichten die Rettungsgelder der Staatengemeinschaft und der EZB, die in der Summe bereits über dem zypriotischen Sozialprodukt eines Jahres lagen, nicht aus.

Die EU schlägt nun eine Hackordnung für die Verteilung der Verluste vor. Erst kommt naturgemäß das Eigenkapital, dann das Hybridkapital, dann andere untergeordnete Fremdkapitalarten. Wenn das nicht reicht, soll das Land, in dem die Bank ihren Sitz hat, für 4,5 Prozent der Summe der risikogewichteten Aktiva geradestehen.

Aber das hört sich besser an, als es ist. Erstens sind die 4,5 Prozent in Wahrheit meistens nicht mehr als zwei Prozent der Bilanzsumme, weil viele kritische Anlagen, so insbesondere Staatspapiere, bei der Summe der risikogewichteten Aktiva gar nicht oder nur partiell mitgezählt werden. Zweitens muss das Sitzland nichts beisteuern, wenn es dann selbst an den Rand des Konkurses gedrängt würde. Drittens ist die Rekapitalisierung der Banken mit den Mitteln des Rettungsfonds ESM, an dem Deutschland nominal mit 27 Prozent, bei einem Ausfall der Krisenländer jedoch mit 43 Prozent beteiligt ist, für höhere Beträge fest vorgesehen. Der Fonds soll dann jeweils 80 Prozent und das Sitzland nur 20 Prozent beisteuern. Viertens soll der ESM nicht nur für Verluste aus neuen Anlagen der Banken, sondern auch für Altlasten geradestehen. Fünftens hat die Politik die Hackordnung durch eine lange Liste von Ausnahmen geschützter Bankengläubiger ergänzt, die sich wie ein Wunschzettel unter dem Weihnachtsbaum liest.

Viele Ausnahmen

Es sind zum Beispiel alle besicherten Kredite, unabhängig von der Qualität der Pfänder, ausgenommen. Dazu gehören sämtliche EZB-Kredite, auch solche, die nur mit Staatspapieren besichert sind, die bei den Ratingagenturen als Schrottpapiere gelten. Ausgenommen sind auch kurzfristige Interbankenkredite und Einlagen bis zu einer Höhe von 100 000 Euro, was dem Zweifachen des Vermögens eines mittleren deutschen Haushalts entspricht.

Die Banken dürften nun versuchen, ihre Gläubigerstruktur so umzuschichten, dass es praktisch nur noch geschützte Gläubiger gibt. Dann bliebe dem ESM am Ende nichts anderes übrig, als die Zeche zu zahlen. Dagegen müsste sich die Staatengemeinschaft eigentlich durch gemeinschaftliche Regeln für die Mindestausstattung mit haftendem Fremdkapital schützen. Aber auf solche Regeln hat man verzichtet. Darüber darf jedes Land nach eigenem Gusto entscheiden. Es geht auch nicht wirklich um Rationalität und Effizienz in der Bankenregulierung. Sondern um Geld, ganz viel Geld sogar.