ifo Standpunkt Nr. 4: Teilkapitaldeckung der Rente

Autor/en
Hans-Werner Sinn
München, 03.11.1999

In Deutschland bahnt sich eine demographische Verwerfung größeren Ausmaßes an. Selbst wenn weitere 11 Millionen Ausländer zuwandern, wie das Statistische Bundesamt vermutet, wird sich die Zahl der Rentner relativ zur Arbeitsbevölkerung bis zum Jahr 2035 mehr als verdoppeln, und schon ab dem Jahr 2020 wird es nicht mehr möglich sein, die Renten zu den heutigen Beitragssätzen zu finanzieren. Neben der wachsenden Lebenserwartung liegt die Ursache für diese Entwicklung vor allem in der Abnahme der Kinderzahl der Deutschen: 10 Deutsche haben heutzutage im Laufe ihres Lebens nicht einmal mehr 7 Kinder. Wenn es nur wenige Kinder gibt, stehen den Rentnern auch nur wenige Beitragszahler gegenüber, und die Rentenversicherung treibt in die Krise.

Die Lösung der Rentenkrise kann nur in einer privaten Zusatzersparnis liegen, denn was an Beitragskraft fehlen wird, muß durch eigene Ersparnisse gedeckt werden. Mit der Ersparnis muß man sofort beginnen, weil sonst die Zeit nicht mehr reicht, und sie läßt sich auch nicht aus den Beiträgen zur Rentenversicherung finanzieren, weil diese Beiträge in vollem Umfang für die heutigen Renten benötigt werden.

Die Zusatzersparnis bedeutet keine übermäßige Last, denn die bei der Kindererziehung eingesparten Gelder stehen ja prinzipiell für die Kapitalanlage zur Verfügung. Früher mußten die Arbeitenden sowohl die Alten als auch die Jungen ernähren, heute ernähren sie bisweilen nur noch die Alten. Es ist nicht ungebührlich, die Generation der heute Erwerbstätigen nun als Ersatz für die fehlenden Kinder zur Kapitalbildung zu veranlassen. Die notwendige Leistungskraft dafür ist vorhanden.

Die Zusatzersparnis kann nicht der freien Entscheidung der Betroffenen überlassen bleiben, denn die Aussicht auf Sozialhilfe läßt den privaten Sparanreiz in vielen Fällen erlahmen. Im Durchschnitt wird die umlagefinanzierte Rente wegen der demographischen Krise kaum höher als die Sozialhilfe sein können. Wer eine unterdurchschnittliche Rente erwartet, sei es, weil er ein unterdurchschnittliches Einkommen hatte, sei es, weil er als Kinderloser eine Rentenkürzung hinnehmen muß, würde deshalb die eigene Ersparnis als nutzlos empfinden. Zumindest mit einem Teil dieser Ersparnis würde er ja nur die Sozialhilfe kürzen, auf die er andernfalls rechnen könnte. Eine Sparpflicht ist erforderlich, um den fehlenden Sparanreiz zu ersetzen.

Hans-Werner Sinn
Präsident des ifo Instituts