ifo Standpunkt Nr. 55: Gleichwertige Lebensverhältnisse und Faktorpreisausgleich

Autor/en
Hans-Werner Sinn
München, 14. September 2004

Nach Artikel 107 GG muss es zwar einen Finanzausgleich zwischen den Ländern geben, und nach Artikel 72 GG hat der Bund das Recht, die Gesetzgebungskompetenz an sich zu ziehen, wenn er gleichwertige Lebensverhältnisse in verschiedenen Regionen Deutschlands herstellen möchte. Er steht aber weder in der Pflicht, dies zu tun, noch haben Regionen oder sonst wer das Recht, die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu verlangen. Schon gar nicht haben sie ein Recht auf öffentliche Mittel zum Zwecke der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Das ist auch gut so, denn dem Staat fehlen in der Marktwirtschaft die Instrumente zur Erreichung dieses Ziels.

Die Marktwirtschaft sorgt selbst bereits für eine weitgehende Annäherung der Lebensverhältnisse. Die Arbitrage auf den Märkten bewirkt nämlich eine Annäherung von Preisen und Einkommen, die nur durch Transportkosten begrenzt ist. Kapital wandert dahin, wo die Löhne niedrig sind, und Arbeitnehmer wandern in Gebiete, in denen die Löhne hoch sind und es Stellen gibt. Dadurch kommen die Löhne in den Hochlohngebieten unter Druck, und sie steigen in den Niedriglohngebieten. Es kommt, wie die Ökonomen sagen, zum Faktorpreisausgleich. Das mag zwar nicht genug sein, um eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in einem tieferen ethischen Sinne herzustellen, aber doch schon eine ganze Menge.

Mehr, als diesen natürlichen Angleichungsprozess zu fördern, darf der Staat kaum tun. Versucht er, den Prozess durch Geldmittel zu beschleunigen, die er den Bürgern in den schwächeren Regionen zur Verfügung stellt, erreicht er häufig das Gegenteil von dem, was er bezweckt. Die Begünstigten sehen sich nämlich veranlasst, ihr wirtschaftliches Verhalten so zu ändern, dass sie mehr von diesem Geld bekommen. Der Versuch, Geld durch den Verkauf eigener Leistungen an andere Bürger zu erwerben, was ja schließlich das Grundprinzip der Marktwirtschaft ist, gerät dadurch ins Hintertreffen.

So wurde das meiste staatliche Geld, das in die neuen Bundesländer geflossen ist, für Sozialleistungen verschiedenster Art ausgegeben. Damit hat sich der Staat zum Konkurrenten der Wirtschaft gemacht, der die Löhne hochtrieb und so die Ansiedlung von Unternehmen erschwerte und eine Massenarbeitslosigkeit bewirkte. Er hat durch diese Politik die Angleichung der Lebensverhältnisse nicht gefördert, sondern massiv behindert. Nur Infrastrukturleistungen und ähnliche Maßnahmen, die die Produktivität der Wirtschaft in den schwächeren Regionen erhöhen, können die Angleichung der Lebensverhältnisse fördern, aber leider fließt das meiste staatliche Geld nicht dorthin.

Insofern ist die Warnung des Bundespräsidenten angebracht. Mit den geringen Unterschieden, die ein wirklich freier Markt belässt, kann man besser leben als mit dem Chaos und der Ungleichheit, die der Versuch hinterlässt, einheitliche Lebensverhältnisse durch fiskalische Maßnahmen herbeizuführen.

Hans-Werner Sinn
Professor für Nationalökonomie und Finanzwissenschaft
Präsident des ifo Instituts