Seit der Rentenreform des Jahres 1957 gibt es die beitragsbezogene Rente mit jährlicher Anpassung. Vorausgegangen war damals eine intensive Diskussion über die Rolle der Kindererziehung in einer umlagefinanzierten Rentenversicherung. Den Nachwuchs bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen, soll der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer mit dem Satz abgeschmettert haben, "Kinder bekommen die Leute inmer".
Die deutsche gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus, im Alter ein auskömmliches Leben zu sichern. Deshalb plädierte auch die Kanzlerin bei der 125-Jahr-Feier der gesetzlichen Rentenversicherung im Dezember 2014 dafür, kapitalgedeckte Zusatzversicherungen abzuschließen.
Aber kann man den Familien solche Versicherungen wirklich zumuten? Familien zahlen Beiträge für die Generation ihrer Eltern, sie sorgen mit ihren Kindern dafür, dass später Renten gezahlt werden können, und nun sollen sie durch zusätzliches Sparen nochmals dafür sorgen, dass ihre Rente hoch genug ist. Zwei Lasten sind im Generationenzusammenhang in Ordnung. Man zahlt für die, die nicht mehr arbeiten können, und für diejenigen, die es noch nicht können. Die dritte Last ist zu viel.
Deshalb ist es besser, die Zusatzversorgung zu splitten. Eltern erhalten unabhängig von ihrer Beschäftigung eine zusätzliche umlagefinanzierte Rente von der Generation ihrer Kinder; Kinderlose sparen stattdessen mehr Geld, um sich so eine äquivalente Zusatzversorgung zu sichern. Der eine steckt seine Kraft in die Kindererziehung, der andere in sein Sparkonto, und wenn sie alt sind, erhalten sie beide eine Zusatzrente. Das ist erstens gerecht und zweitens wird niemand benachteiligt, denn die Rentenansprüche der Eltern und Kinderlosen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung und des staatlichen Pensionssystems werden von diesem Vorschlag nicht berührt.
Konkret könnte man junge Leute verpflichten, beim Eintritt in das Arbeitsleben einen gewissen Prozentsatz ihres Einkommens zu sparen. Wenn das erste Kind geboren wird, wird ein Drittel der akkumulierten Ersparnis frei und ein Drittel der laufenden Pflichtersparnis erlassen. Beim zweiten und dritten Kind wird jeweils ein weiteres Drittel frei bzw. erlassen, sodass man dann nicht mehr am Pflichtsparen beteiligt ist. Im Alter erhält man die selbst angesparte Rente sowie eine Zusatzrente in Proportion zu den Kindern, die man großgezogen hat. Das System gilt grundsätzlich für alle Staatsbürger. Bezahlt wird die "Kinderrente", deren Bezug nicht an eine Erwerbstätigkeit gebunden ist, von allen dann arbeitenden Menschen inklusive der Selbstständigen, Beamten und privat Beschäftigten, denn sie sind die Kinder der Anspruchsberechtigten.
Der Vorteil des Systems liegt nicht nur in der Milderung einer Versorgungskrise, sondern auch darin, dass die Sozialisierung der Kinder im Rahmen der Versicherung gegen Kinderlosigkeit, die die bisherigen Alterssicherungssysteme kennzeichnet, nicht noch weiter ausgedehnt wird. Stattdessen wird in der beschriebenen Zusatzrente die ökonomische Wirklichkeit abgebildet, die ursprünglich auch schon Wilfrid Schreiber und Oswald von Nell-Breuning im normalen Rentensystem hatten darstellen wollen, dass es nämlich ohne Kinder (oder Immigranten) keine Umlagerenten gibt. Der neue Realismus könnte dazu beitragen, den Kinderwunsch der Deutschen wieder zu stärken.