Richtungsweisendes Diktum

EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Hans-Werner Sinn

Handelsblatt, 22./23./24. Mai 2020, Ausgabe Nr. 98, S. 64.

Pro: Konsequentes Urteil

Der Aufschrei vieler Kommentatoren gegenüber dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Europäischen Gerichtshof eine Mandatsüberschreitung vorwirft, bekundet, dass hier Wunsch und Rechtswirklichkeit verwechselt werden. Eine Hierarchie zwischen den Gerichten gilt nicht generell, sondern nur in Teilbereichen.

Sie besteht eindeutig für Belange der Geldpolitik, nicht aber für andere Politikbereiche, insbesondere nicht für die umfassende und alle Grenzen sprengende fiskalische Rettungspolitik, die die EZB in den letzten Jahren mit der Druckerpresse betrieben hat. Dazu hätte die EZB nach Artikel 5 des Unionsvertrages speziell berechtigt werden müssen. Das ist aber nicht geschehen. 

Es kann nicht die Rede davon sein, dass die EU mit ihren Organen den Status eines Souveräns hat, wie die Kommissionsvorsitzende meint. Europa ist vertraglich meilenweit von der vielleicht wünschenswerten Staatlichkeit entfernt, die der EZB und dem EuGH eine Machtfülle gewähren würde, die man mit anderen Staaten oder Konföderationen dieser Welt vergleichen könnte.

Bislang sind die Nationalstaaten Europas noch die Herren der Verträge, und nach diesen Verträgen konnten die höchsten Gerichte Dänemarks und Tschechiens bereits in anderen Fällen Ultra-Vires-Urteile gegen den EuGH verkünden und durchsetzen.

Und was den Streit um die Staatspapierkäufe betrifft, bedenke man: Nicht einmal in den USA hat die Fed die Staatspapiere der Einzelstaaten gekauft, die in Europa der Stein des Anstoßes sind. Als Kalifornien, Minnesota und Illinois am Rande der Insolvenz standen, kam die Fed nicht zu Hilfe. In der Eurozone hat die EZB den nationalen Notenbanken statt dessen bereits erlaubt, ein Drittel der ausstehenden nationalen Staatspapiere zu erwerben.

Das hat die Inhaber dieser Staatspapiere vor Vermögensverlusten bewahrt und den Staaten trotz hoher Verschuldung niedrige Zinsen verschafft, die zu noch viel mehr Verschuldung einluden. Damit hat die EZB die Wirtschaftspolitik nicht unterstützt, wie es ihr erlaubt gewesen wäre, sondern ihr diametral entgegen gewirkt, indem sie die verschiedenen Fiskal- und Schuldenpakte unterlief, die gegen die ausufernden Staatsverschuldungen geschlossen worden waren.

Vertragliche Regelungen, die der EZB eine Politik der Staatenrettung erlauben würden, die mit absehbaren Verlusten für die Steuerzahler der Eurozone verbunden sind, könnte der Bundestag nicht einmal dann mit zwei Dritteln Mehrheit beschließen, wenn er es wollte. Vielmehr müsste dazu zunächst die Bundesrepublik neu gegründet werden und sich über ein Referendum eine neue Verfassung geben. EU und EuGH haben nicht die geringsten Mittel in der Hand, das rechtlich zu erzwingen.

Es hilft auch nichts, wenn die EU jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstrengen sollte, denn eine EU-Strafe für die Missachtung eines nach Meinung des deutschen Verfassungsgerichts rechtswidrigen Urteils des EuGH dürfte die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gar nicht zahlen. Und den Fall könnte man natürlich auch nicht dem EuGH vorlegen, weil er ja selbst Gegenstand des Verfahrens ist (nemo judex in causa sua). Die Konsequenzen für den Erhalt der EU wären verheerend.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war erforderlich, um allen Beteiligten klar zu machen, dass Europa eine Rechtsgemeinschaft ist, die nicht durch eine ausufernde Rechtsprechung des EuGH oder gar durch die Entscheidungen eines technokratischen Gremiums wie des EZB-Rates weiterentwickelt werden kann, sondern nur durch die souveränen Staaten selbst.

Diese souveränen Staaten sollten einander beistehen und jenen helfen, die von der Krise besonders betroffen waren. Das ist zu allererst Italien, das die meisten Todesfälle hatte und als erstes von der Epidemie heimgesucht wurde. Neben unilateralen Hilfsmaßnahmen, die ein jeder Staat in eigener und freier Entscheidung beschließen kann, sollten die Staaten das EU-Budget aufstocken, um spezielle Hilfen für die Bürger dieses Landes und seine Hospitäler zu ermöglichen.

Und wenn das nicht reicht, kann nach den Regeln des Pariser Clubs ein Schuldenmoratorium zugunsten Italiens beschlossen werden, das ähnlich wie im Falle Griechenlands mit Kapitalverkehrskontrollen verbunden wird, um die schon seit dem März zu beobachtende, riesige Kapitalflucht aus Italien nach Deutschland und in die USA einzudämmen.

Dessen ungeachtet sollten sich die Staaten Europas zu einer politischen Union zusammenfinden, die tatsächlich die gewünschte Souveränität erlangt. Dazu gehört freilich nicht in erster Linie die Vergemeinschaftung des Geldbeutels, sondern zunächst einmal die Vergemeinschaftung der europäischen Armeen mit allem, was dazu gehört. Eine bloße Fiskalunion würde den Weg zur politischen Union blockieren, weil die einen das Geld gäben, während die anderen ihre militärischen Trumpfkarten in der Hand behielten.

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